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Lohn- und Gehaltszahlungen als Grundlage für Beiträge sind durch Gesamteinkommen zu ersetzen
„Seit Jahren bestimmen zunehmend hohe Belastungen für Patientinnen und Patienten durch Zuzahlungen und erhebliche Leistungsausgrenzungen das Gesundheitswesen und vor allen Dingen den Bereich der Pflege. „Dies muss ein Ende haben“, fordert Roland Sing, der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. Anlässlich des großen VdK-Gesundheitstags am 6. Oktober in der Stuttgarter Liederhalle ruft Sing die Politik dazu auf, endlich für mehr Solidarität zu sorgen.
Der VdK begrüßt, dass die Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung ab 2019 nicht mehr einseitig nur von den Versicherten getragen werden müssen. Gleichwohl könne diese lange vom VdK verlangte Rückkehr zur Parität nur ein erster Schritt sein. Ganz grundsätzlich sei zu fordern, dass die Lohn- und Gehaltsbezogenheit als Basis für die Sozialbeiträge abgelöst wird. Der VdK fordert, künftig das Gesamteinkommen zugrunde zu legen.
Außerdem dürften Infrastrukturmaßnahmen in der Pflege nicht einseitig den gesetzlich Versicherten aufgeladen werden. „Das sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben!“, betont Roland Sing. Hohe Eigenanteile, Investitionskosten und Ausbildungsumlagen dürften nicht weiter den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugemutet werden. Sing bekräftigt erneut die VdK-Forderung, dass Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen durch das Land zu tragen seien.
Angesichts eines Beitragspolsters der privaten Pflegeversicherung von rund 30 Milliarden Euro müsse ein Finanzausgleich zugunsten der gesetzlichen Pflegeversicherung hergestellt werden. Die zu erwartenden Kostensteigerungen durch mehr und besser bezahltes Pflegepersonal dürften nicht einseitig zu Lasten der gesetzlich Pflegeversicherten gehen.
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