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Heimbeiräte vertreten die Interessen von Heimbewohnern gegenüber der Heimleitung. Die Arbeit bedarf vor allem gutem Menschenverstand, wie Wolfgang Latendorf, Kreisverbandsvorsitzender von Esslingen erklärt.
„Alte, pflegebedürftige Menschen erwarten, dass sie auch im Heim ein möglichst selbst bestimmtes Leben führen können, ein Leben das der Menschenwürde entspricht“, so der Landesverbandsvorsitzende Roland Sing. Doch der Anspruch entspricht nicht immer der Realität in den Pflegeheimen. Trotz steigender Eigenanteile nimmt manchmal die Lebensqualität ab. Überlastete und Pflegekräfte, unzureichende Betreuung und fehlende oder mangelhafte Serviceangebote für die Pflegebedürftigen - Hier kommen die Heimbeiräte ins Spiel.
Die Mitglieder des Heimbeirates werden von den Bewohnern des Pflegeheimes gewählt, um deren Interessen gegenüber den Betreibern sachlich aber auch lautstark zu vertreten.
Wolfgang Latendorf, VdK Kreisverbandsvorsitzender von Esslingen, ist einer von vielen Menschen, die sich in einem Heimbeirat eines Pflegeheimes in Baden-Württemberg ehrenamtlich engagieren. Für den Kreisverbandsvorsitzenden trägt das Mitwirken in den Heimbeiräten entscheidend dazu bei, dass die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner beachtet werden.
Wer kann sich wählen lassen?
Der § 4 der Verordnung des Sozialministeriums über die Mitwirkung der Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs in Baden-Württemberg (Landesheimmitwirkungsverordnung -LHeimMitVO) regelt die Wählbarkeit wie folgt:
(1) Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag in der Einrichtung wohnen.
(2) Wählbar sind alle Bewohner der Einrichtung, deren Angehörige, gesetzliche Betreuer und sonstige Vertrauenspersonen der Bewohner, etwa Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen oder örtlichen Organisationen behinderter Menschen, sowie von der zuständigen Heimaufsichtsbehörde vorgeschlagene Personen.
(3) Nicht wählbar ist, wer bei dem Träger, bei den Leistungsträgern oder bei der Heimaufsicht gegen Entgelt beschäftigt ist oder als Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs des Trägers tätig ist. Nicht wählbar ist ebenfalls, wer bei einem anderen Heimträger oder einem Verband von Heimträgern eine Leitungsfunktion innehat.
Niemand sollte sich vor den Aufgaben abschrecken lassen, ein gesunder Menschenverstand und ein Interesse am Mitgestalten sind die wichtigsten Grundvoraussetzungen, so Wolfgang Latendorf. Die Aufgaben des Heimbeirats sind gesetzlich in der Landesheimmitwirkungsverordnung geregelt. Ein Blick lohnt sich: Der Heimbeirat wirkt bei Entscheidungen zu Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Er kann zum Beispiel beim dem Träger beantragen, dass zum Beispiel alle Bereiche des Heimes barrierefreie gestaltet werden. Außerdem ist der Heimbeirat Sprachrohr für die Bewohner und Angehörigen und unterstützt die Anregungen und Beschwerden der Betroffenen gegenüber dem Träger um die Qualität im Pflegeheim zu sichern. Der Heimbeirat bringt sich ein bei der Essenauswahl oder kann auch den Wechsel von externem Dienstleistern, wie Reinigungs- oder Cateringfirmen, anregen.
Da es keinen einheitlichen Wahltermin gibt, sollte bei Interesse bei den Heimaufsichtsbehörden des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis nachgefragt werden, ob ein Heimbeirat besteht oder ein Heimfürsprecher eingesetzt ist.
„Die Heimbeiräte tragen dazu bei“, so Roland Sing, „dass sich das Heim nach ihrer Lebenssituation richtet und nicht, dass die Lebenssituation im Heim sich einem bestimmten Maß, einer bestimmten Zeiteinheit und einer bestimmten Qualität anpassen muss.“
Deshalb ermutigt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. seine Mitglieder sich ehrenamtlich in Heimbeiräten, Fürsprechergremien und als Heimfürsprecher zu engagieren, denn der Mensch sollte im Mittelpunkt stehen – auch im Pflegeheim.
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