18. Juni 2018
    Presse

    DRV-Direktor Andreas Schwarz: „Der VdK leistet seriöse Arbeit“

    Regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen Deutscher Rentenversicherung und Sozialverband VdK vereinbart

    Andreas Schwarz, Elisabeth Benöhr, Roland Sing, Stefan Pfeil, Dr. Silvan Siefert und Hans-Josef Hotz  (von links).
    Andreas Schwarz, Elisabeth Benöhr, Roland Sing, Stefan Pfeil, Dr. Silvan Siefert und Hans-Josef Hotz (von links). | © Thomas Becker/ DRV

    „Der VdK leistet seriöse Arbeit“, betonte der Erste Direktor der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV), Andreas Schwarz, bei einem Treffen im April mit dem VdK-Landesverbandsvorsitzenden Roland Sing. Dort vereinbarten Schwarz und Sing, zukünftig und regelmäßig rentenpolitische Informationen, Erfahrungen und Positionen beider Organisationen auszutauschen. Sing, bisher auch Vizepräsident des VdK Deutschland, informierte denn auch über die rentenpolitischen Anträge zum VdK-Bundesverbandstag, der Mitte Mai 2018 in Berlin stattfand. Beim Treffen in der Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle, an dem für die DRV auch Direktorin Elisabeth Benöhr und der DRV-Presseverantwortliche Thomas Becker und auf VdK-Seite Landesverbandsgeschäftsführer Hans-Josef Hotz, Abteilungsleiter Sozialpolitik, Stefan Pfeil, und der Referent für Sozialpolitik, Dr. Silvan Siefert, teilgenommen hatten, wurden auch heikle Themen wie die zunehmende Altersarmut, die Erwerbsminderungsrente, die Altersarmut mitverursachen kann, und die geplante Vorsorgepflicht für Selbstständige angeschnitten.

    Der VdK-Landesverband und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg waren sich darin einig, dass die Politik die Gründe für Altersarmut gezielt angehen müsse. Zudem verlangen beide Organisationen von den politisch Verantwortlichen, die unbestritten notwendige Mütterrente zukünftig über die Steuer zu finanzieren und diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht ausschließlich den gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmern und Rentnern aufzubürden. Erfreut zeigten sich beide über die von der großen Koalition ins Auge gefassten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Gleichwohl bemängelte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg beim Treffen, dass der GroKo-Koalitionsvertrag die vom VdK seit Langem geforderte Abschaffung der Rentenabschläge bei EM-Renten nicht vorsieht – eine Forderung, die im Übrigen auch vom „Bündnis gegen Altersarmut in Baden-Württemberg“ erhoben wird. Diesem Zusammenschluss von 31 Sozialverbänden, Gewerkschaften und kirchlichen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen gehört der VdK Baden-Württemberg seit der Bündnisgründung im April 2017 an. Mit Blick auf die geplante Vorsorgepflicht für Selbstständige äußerte DRV-Direktor Schwarz die Befürchtung, dass das vorgesehene Wahlrecht zu einer Risikoselektion zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung gehen könne. Sogenannte schlechte Risiken könnten hier vermehrt auf die DRV zukommen, während die private Versicherungswirtschaft eher die guten Risiken absichern würde – so wie man es auch von der Kranken- und von der Pflegeversicherung kennt. Einig waren sich der Erste Direktor der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Andreas Schwarz, und der VdK-Landeschef Roland Sing in der ablehnenden Beurteilung der Grundrente, egal ob bedingungslos oder solidarisch. Die Grundrente sei schwierig zu realisieren und würde das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zusätzlich belasten.

    Erfreut zeigte sich Roland Sing über die verstärkten Präventionsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung. Sie würden Frühverrentungen von Arbeitnehmern verhindert oder verzögert und auch Rehabilitationsmaßnahmen würden so hinausgeschoben, weil in vielen Fällen bereits die Vorsorge greife. Ausdrücklich lobte der VdK-Landeschef den ärztlichen Gutachterdienst der DRV, den die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg – nach wie vor und im Unterschied zur DRV Bund oder auch zu anderen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern – unterhält. Dank der eigenen ärztlichen Gutachtertätigkeit der DRV Baden-Württemberg würden beispielsweise Reha-Anträge gründlicher nach medizinischen Gesichtspunkten geprüft und auch seltener abgelehnt.

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