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Endlich Sommer, Urlaub und Reisen: Nach und nach gibt es weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Inzwischen sind auch die Reisewarnungen für viele europäische Länder wieder aufgehoben. Sie hatten wegen der Corona-Pandemie gegolten.
Erklärung: Pandemien sind Erkrankungen, die sich so stark ausbreiten, dass sie viele Länder betreffen. Die Krankheit Covid-19 hat inzwischen die ganze Welt erreicht.
Aber wie sieht es nun mit der Krankenversicherung aus? Frau L. plant, ihren August-Urlaub 2020 in Frankreich zu verbringen. Deshalb wendet sie sich an die VdK-Patienten- und Wohnberatung in Stuttgart. Sie fragt: „Ist es sinnvoll eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen? Und zahlt diese, wenn ich im Urlaub an Covid-19 erkranke?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt generell für medizinisch notwendige Behandlungen:
Abgerechnet wird über die Kranken-Versicherungskarte. In anderen Ländern werden die Kosten nicht von der Kranken-Versicherung übernommen.
Patientenberaterin Zeljka Pintaric erklärt: „Gesetzlich Versicherte haben am Urlaubsort innerhalb der EU Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Urlaubslandes“.
Das gilt natürlich auch im Fall einer Ansteckung mit Corona.
In einigen Ländern ist es üblich, dass bei einer Behandlung zugezahlt werden muss. Diese Zuzahlung übernimmt die Krankenkasse nicht. In Frankreich müssen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich 20 Prozent der Gesamtkosten selbst bezahlen. Und zudem einen Eigenanteil von 20 Euro pro Tag zahlen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt außerdem keine Kosten, die bei einem möglichen Rücktransport nach Deutschland anfallen. Für diese Fälle ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll.
Achtung: Einige Versicherer schließen Pandemien vom Versicherungsschutz aus. Oder sie bezahlen nicht im Fall einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Informationen zum Kranken-Versicherungsschutz im Ausland gibt es direkt bei Ihrer eigenen Krankenkasse.
Es stehen Merkblätter zum Versicherungsschutz in verschiedenen Ländern zur Verfügung. Und zwar von der Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
Die Stiftung Warentest veröffentlicht außerdem regelmäßig einen Vergleich von Auslands-Krankenversicherungen. Mehr dazu finden Sie unter www.test.de!
Erklärung: chronische Erkrankungen sind solche, die dauerhaft bestehen bleiben, zum Beispiel Diabetes (Zuckerkrankheit).
Die private Reise-Krankenversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten für die Behandlung einer chronischen Krankheit am Urlaubsort:
Behandlungen wegen Vorerkrankungen sind immer von den Versicherungen ausgeschlossen. Aber: bei guten Vereinbarungen sind Vorerkrankungen jedoch nicht generell ausgeschlossen, sondern nur die Behandlungen, die schon vor der Reise als notwendig vom Arzt festgestellt wurden.
Klären Sie mit der Versicherung vor Abschluss des Vertrags, ob Sie abgesichert sind: wenn Sie vor der Reise keine Probleme mit Ihrer chronischen Erkrankung hatten. Und ob die Kasse zahlt, falls sich Ihr Zustand im Urlaub verschlechtert. Weisen Sie Ihre Reisefähigkeit unbedingt mit einem ärztlichen Attest nach.
In Ausnahmefällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die Behandlung während einer Reise in Nicht-EU-Länder. Das heißt, bei Reisen in Länder, bei denen kein Sozial-Versicherungs-Abkommen besteht. Aber das ist nur mit vorheriger Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Zeljka Pintaric betont: „Vor Beginn der Reise müssen Versicherte dies nachweisen: Der Abschluss einer Reise-Kranken-Versicherung war nicht möglich wegen Vorerkrankungen oder wegen des Alters.
Die Kosten für die Behandlung der chronischen Krankheit werden nur so übernommen: Kosten, wie sie in Deutschland für diese Behandlung entstanden wären. Und nur maximal bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr. Das ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Und zwar in Paragraf 18 im Fünften Sozial-Gesetz-Buch (SGB V)
Rebecca Schwarz
Schlagworte Reisen | Ausland | Krankenversicherung | Corona
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