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Normalerweise möchten ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen so lange wie möglich selbständig leben, und zwar in der eigenen Wohnung. Damit das geht, gibt es viele Möglichkeiten. Es gibt dafür verschiedene Hilfsmittel. Bei dem einen reicht dafür schon eine zusätzliche Stange (Handlauf) an der Treppe, an der sich festhalten kann. Jemand anders muss dafür seine ganze Wohnung umbauen. Damit er darin auch im Alter oder mit einer Behinderung noch wohnen kann. Aber woher weiß ich, was ich brauche und was möglich ist? Auf diese Fragen weiß die VdK-Patienten-Wohnberatung eine Antwort.
Auch Frau G. möchte in ihrem Reihenhaus wohnen bleiben. Nach dem ihr Mann gestorben ist, muss sie in dem Haus ganz allein zurechtkommen. Sie spricht mit der VdK-Patientenberaterin Monika Müller. Dabei stellt sich heraus, dass Frau G. zwar Pflegegrad 2 hat, aber trotzdem noch recht gut allein zurecht. Ihre Tochter wohnt in derselben Straße. Sie hilft ihrer Mutter beim Einkaufen, Wäsche waschen und einmal in der Woche auch beim Duschen.
„Aber, seitdem ich ein neues Kniegelenk bekommen habe, habe ich große Schwierigkeiten im Haus mit dem Treppensteigen.“, erzählt Frau G.. Dadurch wird die Situation für sie schwieriger. Sie erzählt weiter: „Im Moment ziehe ich mich am Treppengeländer langsam nach oben, denn mit operiertem Bein fehlt mir die Kraft. Dabei habe ich Angst zu fallen. Das kostet mich manchmal sehr viel Kraft. Deshalb setze ich mich zwischendurch auf die Stufen.“
Frau G. hofft, dass sie durch einen Treppenlift sich wieder besser im Haus bewegen kann. Bei einem Treppenlift werden Schienen am Geländer angebracht. Auf diesen Schienen gleitet ein Sitz nach oben. Treppenlifte kennt Frau G. nur aus der Werbung. Von Monika Müller möchte Frau G. wissen:
• Was kostet ein Treppenlift?
• Bekomme ich Geld, wenn ich einen Lift einbaue?
• Worauf muss ich sonst noch achten?
Frau Müller sagt, sie kann nicht sagen, was ein Treppenlift kostet. Die Kosten hängen nämlich davon ab, was Frau G. braucht. Dabei ist zum Beispiel wichtig, über wie viele Stufen und Etagen ein Lift fahren soll. Außerdem hängen die Kosten auch noch davon ab, welche Firma den Lift anbietet. Sie erklärt Frau G.: „Diese ganzen Fragen kann nur ein Händler beantworten, der diesen Lift verkauft und sich damit auskennt. Er muss sich die Situation bei Ihnen daheim anschauen und zuerst einmal herausfinden, ob er überhaupt einen Lift einbauen kann:“. Außerdem muss der Händler schauen, wo der Lift im oberen oder unteren Bereich ist, wenn er nicht gebraucht wird. Dabei muss er auf die Fluchtwege achten.
Außerdem muss Frau G. sich darum kümmern, ob das Baurecht einen Treppenlift erlaubt. Ein guter Anbieter hilft aber bei solchen Fragen. Frau Müller meint: „Auf jeden Fall sollten Sie sich mehrere Angebote von verschiedenen Händlern holen. So können Sie diese miteinander vergleichen.“ Außerdem gibt sie noch einen wichtigen Tipp: „Sie müssen vor dem Einbau noch herausfinden, ob es einen Wartungsvertrag gibt und was dieser kostet.“
Frau G. hat Pflegegrad 2 und deshalb kann sie für den Lift von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro bekommen. Das steht im Gesetz. Frau Müller stellt klar: „Bevor Sie den Lift einbauen, müssen Sie dafür einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und mindestens einen Kostenvoranschlag mit einreichen.“ Außerdem rät sie Frau G., bevor sie den Vertrag unterschreibt unbedingt zu klären, was passiert:
• wenn es Schwierigkeiten mit der Technik gibt,
• ob es einen 24-Stunden-Telefonhotline gibt,
• und wie lange es dauert, bis ein Monteur kommt.
Dafür gibt es ein Infoblatt der Verbraucherzentrale zum Thema Treppenlift. Außerdem hat der VdK eine Liste geschrieben, auf der Anbieter von Treppenliften stehen. Es gibt auch einige in Baden-Württemberg. So kann Frau G. leichter einen passenden Ansprechpartner finden. Außerdem gibt Frau Müller Frau G. und ihrer Tochter noch folgenden Rat: Es gibt eine Musterwohnung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (kurz: KVJS). Diese Musterwohnung ist eine Wohnung, in der niemand wohnt. Sondern in dieser Wohnung zeigt der KVJS, wie ältere Menschen und Menschen mit Behinderung mit Unterstützung von Hilfsmitteln gut wohnen können. Diese Wohnung können Sie anschauen, wenn Sie vorher einen Termin mit dem KVJS ausmachen. Es ist auch ein Treppenlift eingebaut, den Sie ausprobieren können. So merken Sie schon vorher, ob Sie mit dem Lift gut zurechtkommen.
Häufig bieten auch die Firmen, die solche Lifte einbauen an, so einen Lift einmal auszuprobieren. Frau Müller meint: „Einfach mal nachfragen“ Sie verspricht Frau G. und ihrer Tochter, die KVJS-Adresse für die Musterwohnung, die Infoblätter der Verbraucherzentrale und des VdK zu schicken.
Hier noch Informationen zu Treppenliften, die helfen können:
• Zur VdK-Wohnberatung
• Verbraucherzentrale: Treppenlifte – Tücken teurer Technik
• nullbarriere.de: Hinweise zum Treppenlift im privaten Bereich
• Werkstatt Wohnen - die barrierefreie Musterwohnung
• Die barrierefreie Musterwohnung des KVJS
Wartungsvertrag: Ein Techniker muss regelmäßig nach einem Treppenlift schauen. Denn es soll sich niemand verletzen, wenn er den Lift benutzt. Das kostet Geld. Diese Arbeit des Technikers können Sie vorher in einem Vertrag regeln. Das ist der Wartungsvertrag.
Kostenvoranschlag: Wenn Sie z.B. einen Treppenlift einbauen wollen, fragen Sie bei einer Firma, was dieser kostet. Die Firma gibt Ihnen dann einen Kostenvoranschlag. Das ist eine Art Liste mit den Kosten, die für den Lift entstehen, wenn Sie ihn bei dieser Firma kaufen.
24-Stunden-Telefonhotline: Das ist eine Telefonnummer, über die der Kunde den ganzen Tag, von 0.00 bis 24.00 Uhr, anrufen kann, um eine Störung mit dem Lift zu melden.
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