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Es gibt viele verschiedene Hilfsmittel, die Strom brauchen. Das kann teuer werden. Vor allem für Menschen, die wegen einer Krankheit mehrere Hilfsmittel brauchen.
Herr A. braucht Informationen zum Thema „Betreuungsverfügung“.
Eine Betreuungsverfügung ist ein Schreiben, in dem steht, wer sich um Sie kümmern soll, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Außerdem steht in einem solchen Schreiben, wie sich derjenige um Sie kümmern soll. So ein Schreiben kann sehr wichtig sein, wenn Sie zum Beispiel so schlimm krank werden, dass Sie nicht mehr sagen können, was Sie möchten.
Deshalb geht er in die Beratungsstelle der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart. Er pflegt seine Frau schon seit Jahren zu Hause. Sie hat eine Krankheit, die immer schlimmer wird. Daher braucht sie mittlerweile viele Hilfsmittel, zum Beispiel:
Wenn sich eine Person nicht mehr bewegen kann, helfen Lifter den pflegenden Personen diese Person hochzuheben. Zum Beispiel helfen Lifter dabei, eine Person aus dem Bett oder einer Badewanne zu heben.
Herr A. erzählt, dass die Stromkosten dadurch sehr hoch sind. Frau Monika Müller ist Patientenberaterin beim VdK. Sie fragt Herrn A.: „Bezahlt Ihre Krankenkasse die Stromrechnung? Herr A. ist erstaunt: „Geht das? Davon hat mir meine Krankenkasse noch nie etwas gesagt.“ Was Herr A. nicht weiß, dass am Anfang des Paragrafen 33 des 5. Sozialgesetzbuches steht: Versicherte haben das Recht, Hilfsmittel zu bekommen. Und zwar dann, wenn die Hilfsmittel, nicht zum normalen täglichen Leben gehören wie zum Beispiel ein Flaschenöffner. Die Hilfsmittel sollen:
Solche Hilfsmittel bezahlt die Krankenkasse. Außerdem gibt es seit 1997 ein wichtiges Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts (abgekürzt: BSG). Das Urteil heißt: BSG, Az. 3 RK 12/96. Das Gerichtsurteil erklärt den Paragrafen 33 des 5. Sozialgesetzbuches genauer. In dem Urteil steht: Wenn Sie das Recht haben Hilfsmittel zu bekommen, dann bekommen Sie auch den Strom bezahlt, den diese Hilfsmittel brauchen.
Das bedeutet die Krankenkasse muss:
Eine Maschine oder ein Auto müssen gewartet werden. Das bedeutet: Ein Techniker schaut nach, ob noch alles richtig funktioniert und wechselt auch mal Teile aus. Der Besitzer eines Autos oder einer Maschine macht eine Wartung immer nach einer bestimmten Zeit und nicht weil etwas kaputt ist. Zum Beispiel bringt der Besitzer eines Autos sein Auto in die Werkstatt, wenn er 30.000 km gefahren ist und lässt das Öl wechseln, damit der Motor länger hält.
Das erklärt Frau Müller auch Herrn A. Wichtig ist dabei: Der Arzt muss die Hilfsmittel verordnet haben. Also: verordnet der Arzt einen Rollstuhl, bezahlt die Krankenkasse den Rollstuhl. Kaufen Sie allerdings selbst einen Rollstuhl, bezahlen Sie ihn auch selbst.
Jetzt freut sich Herr A., weil der Arzt alle Hilfsmittel verordnet hat. Gleichzeitig ärgert er sich aber auch. Das liegt daran, dass die Krankheit seiner Frau sich in den letzten drei Jahren sehr verschlechtert hat. Er ist der Meinung, dass er viel Geld verloren hat, weil er erst jetzt erfährt, dass die Krankenkasse in so einem Fall zahlen muss. Aber Frau Müller kann ihn beruhigen. Herr A. kann sich die Kosten von der Krankenkasse zurückholen. Das gilt für die Kosten der letzten vier Jahre. So hat er doch noch Glück. Er bekommt das Geld zurück, welches er in den letzten drei Jahren ausgegeben hat.
Herr A. möchte jetzt von Frau Müller wissen: „Was muss ich tun, damit ich das Geld von der Krankenkasse zurückbekomme?“ Frau Müller erklärt: „Leider hat jede Krankenkasse andere Regeln. Bei der einen Krankenkasse bekommen Sie einen festgelegten Betrag. Eine andere Krankenkasse zahlt Ihnen das zurück, was Sie verbraucht haben. Am besten ist es, Sie rufen bei der Krankenkasse an und fragen, wie die Regeln sind.“
Herr A. bedankt sich für diese Information. Er freut sich schon darauf, das Geld zurückzubekommen. Dann kann er mit seinen Kindern mal wieder einen schönen Abend im Restaurant verbringen.
Die meisten Patientinnen und Patienten und Menschen, die Pflege brauchen, bezahlen den Strom selbst, den sie mehr brauchen. Das müssen sie aber nicht. Noch mehr Informationen zum Thema finden Sie zum Beispiel hier:
B. Bühler
Schlagworte Strom | Stromkosten | Energie | Hilfsmittel | Krankenkasse
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