1. März 2022
    EINFACHE SPRACHE

    VdK-SBV-Konferenz am 6. Juli

    Ich arbeite mit Kollegen in der Schwerbehindertenvertretung erfolgreich zusammen und lerne gleichzeitig dazu. Geht das?

    Am Mittwoch, 6. Juli 2022 treffen sich die Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung, die Betriebsräte und Personalräte zum dem Thema „SBV erfolgreich gestalten!". Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg veranstaltet wieder eine Konferenz für Schwerbehindertenvertreter. Zu dieser Konferenz kommen die Schwerbehindertenvertreter aus ganz Baden-Württemberg. Dies ist eine sehr gute Veranstaltung, wenn Sie sich fortbilden möchten. Das sagt auch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Sie hat das dem VdK mit einem Schreiben (Zertifikat) bestätigt.

    Die Harmonie Heilbronn – seit 2008 Tagungsort der SBV-Konferenz des VdK Baden-Württemberg
    Die Harmonie Heilbronn – seit 2008 Tagungsort der SBV-Konferenz des VdK Baden-Württemberg | © Heilbronn Marketing

    Alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30 November wählen die Schwerbehinderten in den Unternehmen die Schwerbehindertenvertretung. Dieses Jahr ist es wieder so weit. Deshalb hat der VdK dies 2022 zum Thema seiner Konferenz für Schwerbehindertenvertreter gemacht. Das Programm der Konferenz ist spannend. Die Teilnehmer bekommen viele Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung. Dazu gehören auch Informationen über das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), denn in diesem Gesetz steht wie eine Schwerbehindertenvertretung arbeitet. Der VdK-Landesverband möchte den Schwerbehindertenvertretern bei dieser Arbeit helfen. Das gilt sowohl für die Menschen, die schon länger in der Schwerbehindertenvertretung arbeiten, als auch für die Menschen, die in diesem Jahr zum ersten Mal dabei sind. All diesen Teilnehmern möchte der VdK-Landesverband dabei helfen gut mit den Wahlen und ihrer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung zurecht zu kommen. Denn diese Menschen haben durch ihre Arbeit eine hohe Verantwortung.

    Bei dieser Konferenz gibt es viele Vorträge von bekannten Referenten. Dabei geht es um Themen wie:

    • Schwierige Situationen kommen häufig bei der Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung vor. Wie finde ich eine Lösung?
    • Wenn ich als Schwerbehindertenvertreter zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vermitteln soll: Welche Möglichkeiten gibt es?
    • Ich möchte mich und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen bekannt machen. Wie mache ich das ?
    • Was bringt es mir, wenn ich eine Situation mit den Augen eines anderen Menschen betrachte?

    Die Konferenz leitet die Journalistin Kimsy von Reischach. Viele kennen sie von der Onlineveranstaltung im letzten Jahr und den Wahlveranstaltungen des Landesverbands im Jahr 2021.

    Simone Fischer kommt

    Außerdem können die Teilnehmenden Simone Fischer kennenlernen. Sie ist die neue Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Be-hinderungen. Bei der Veranstaltung hält sie einen Vortrag. (Anm. d. Red.: In der VdK-Zeitung vom Februar 2022 gab es einen langen Bericht über Simone Fischer) Zur gleichen Zeit, während die Konferenz läuft, findet im Vorraum der Harmonie Heilbronn eine kleine Reha- und Gesundheitsmesse statt. Dort stellen sich Verbände und Unternehmen, die sich mit dem Thema Gesundheit und Reha beschäftigen, vor. Die Gesundheitsmesse fängt um 8.30 Uhr an. Um die gleiche Uhrzeit können die Teilnehmenden der Konferenz auch in den Saal. Die Konferenz beginnt um 9.30 Uhr und ist um 15.30 Uhr zu Ende.

    Anerkannte Fortbildungsveranstaltung

    Bei der SBV-Konferenz des VdK Baden-Württemberg lernen Sie Dinge, die für Ihre Arbeit sehr wichtig sind. Das gilt zum Beispiel:

    • für Schwerbehindertenvertrauenspersonen von Betriebsräten und Personalräten
    • und für Mitarbeitervertretungen

    Deshalb zahlen die Arbeitgeber normalerweise:

    • die Kosten für diese Konferenz
    • die Kosten dafür, dass Sie während der Konferenz nicht arbeiten können
    • und auch weitere Kosten, die außerdem vielleicht entstehen.

    Welche Kosten das genau sind, steht im SGB IX, im Betriebsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsgesetz. Alle Teilnehmenden bekommen im Anschluss an die Tagung ein Schreiben. Das Schreiben beweist, dass sie bei der Konferenz dabei waren. Für Menschen die als Disability Manager arbeiten, ist diese Veranstaltung ebenfalls wichtig. Denn die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sagt, durch diese Veranstaltung können Sie 7 Stunden für Ihre Fortbildung aufschreiben.

    Anmeldung über das Internet

    Sie müssen sich zur Konferenz anmelden. Das können Sie ab dem 1. März 2022 auf der Internetseite www.vdk-bw.de tun. Dort finden Sie das Anmeldeformular. Wegen Corona müssen wir vorsichtig sein. Deshalb können nicht so viele Menschen wie früher teilnehmen. Deshalb ist es gut, wenn Sie sich so schnell wie möglich anmelden.

    Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderungen: Sie werden auch Schwerbehindertenvertreter genannt. Das sind Personen, die sich für Menschen mit Behinderung in einem Betrieb oder einem Amt einsetzen. Sie arbeiten eng mit dem Betriebsrat oder dem Personalrat zusammen.
    Sie haben das Recht:

    • vom Arbeitgeber Informationen zu bekommen,
    • ihre Meinung zu sagen,
    • und über den Fall zu sprechen.

    Sie werden alle vier Jahre von den Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen eines Betriebes gewählt. Immer in der Zeit vom 1. Oktober und dem 30. November. Dafür muss es mindestens 5 Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen im Betrieb geben. Gleichgestellte Personen sind Personen, die einen Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 haben. Um gleichgestellt zu sein, müssen diese Personen den Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 haben und einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.

    Schwerbehindertenvertretung (Abkürzung SBV): Das ist die Gruppe der gewählten Vertrauenspersonen oder Schwerbehindertenvertreter.

    Betriebsrat: Der Betriebsrat setzt sich für die Mitarbeiter eines Betriebs ein. Er hat ein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber etwas entscheiden muss, kann der Betriebsrat in bestimmten Situationen mitbestimmen. In welchen Situationen der Betriebsrat mitbestimmen kann, steht unter anderem im §87 des Betriebsverfassungsgesetzes.
    Personalrat: Der Personalrat ist so etwas Ähnliches wie der Betriebsrat. Aber ein Personalrat setzt sich für die Mitarbeiter einer Behörde oder eines Amtes ein.

    Wahl eines Betriebsrates oder eines Personalrates: Wenn ein Betrieb 5 oder mehr Mitarbeiter hat, von denen mindestens 3 Mitarbeiter:

    • immer im Betrieb arbeiten
    • und mindestens 16 Jahre alt sind

    Dann können die Mitarbeiter einen Betriebsrat wählen.
    Die Wahlen finden alle vier Jahr statt. Immer in der Zeit vom 1. März und 31. Mai.

    Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Die Politiker jedes Bundeslandes bestimmen in ihrem Bundesland eine Person, die sich darum kümmert, was für behinderte Menschen in diesem Bundesland wichtig ist. Außerdem berät diese Person die Politiker bei allen Angelegenheiten, die in der Politik behinderte Menschen angehen könnten.

    Disability Manager: Menschen, die lange krank waren, haben oft Schwierigkeiten, sich nach so langer Zeit im Betrieb zurecht zu finden und wieder zu arbeiten. Ein Disability Manager kümmert sich darum, dass das gut klappt. Die Ausbildung zu diesem Beruf können Sie bei der Deutschen Unfallversicherung machen. Wenn die Disability Manager mit ihrer Ausbildung fertig sind, müssen sie jedes Jahr eine bestimmte Anzahl an Fortbildungen machen, damit ihr Abschluss weiter gültig ist.

    Soziale Netzwerke

    Aktuelle Themen im Netz: Als moderner Sozialverband nutzen wir auch die sozialen Medien. Das volle Programm zum Reinklicken, Streamen und Herunterladen gibt es auf Facebook, Twitter, YouTube und Instagram.

    Direkt ins Postfach
    Newsletter abonnieren
    Alle aktuellen Neuigkeiten aus dem Sozialrecht, der Sozialpolitik und dem Ehrenamt gibt es mit dem Newsletter des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg direkt ins eigene Postfach.

    Artikel aus der VdK-Zeitung
    VdK-Zeitung
    So spannend wie das Leben: Die VdK-Zeitung ist mit 1.6 Millionen Exemplaren pro Ausgabe eine der größten Mitgliederzeitungen bundesweit. Unsere VdK-Mitglieder erhalten 10 Ausgaben im Jahr direkt nach Hause – natürlich kostenlos! Wir berichten über aktuelle Entwicklungen in der Bundes- und Landespolitik, informieren über regionale Hilfsangebote und vieles mehr.

    Mit dabei sein
    Kleiner Beitrag, großer Gewinn: Werden auch Sie Mitglied beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg und profitieren Sie sofort von allen Vorteilen – ohne Wartezeit!

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.