1. Dezember 2021
    EINFACHE SPRACHE

    Rollator und Gehhilfen nach Entlassung aus Klinik benötigt

    VdK-Mitglied Gabriele P. fragt die VdK-Patienten- und Wohnberatung in Stuttgart, wie sie ihrer Nachbarin helfen kann. Denn die Nachbarin ist auf dem Gehweg auf nassen Blättern ausgerutscht und hingefallen. Dabei hat sie sich den Unterschenkel gebrochen. Im Krankenhaus wurde sie operiert. Noch vor dem Wochenende kommt sie nach Hause. Frau P. sagt: „Meine Nachbarin kann noch gar nicht richtig gehen. Sie braucht bestimmt einen Rollator oder ein paar Gehhilfen.“ Die Nachbarin ist 82 Jahre alt und ihr Mann lebt nicht mehr. Sie hat keine Kinder, die sich um sie kümmern können.

    Seniorin mit Rollator
    © iStock.com/freemixer

    Frau P. erzählt der Beraterin: „Meine Nachbarin kann noch gar nicht richtig gehen. Sie braucht bestimmt einen Rollator oder ein paar Gehhilfen. Und zur Physiotherapie muss sie bestimmt auch.“ Die Nachbarin hat einen Hausarzt, aber seine Praxis ist nur bis Freitagvormittag geöffnet. Auch die Orthopädin ist nicht zu erreichen. Wie kann Frau P. ihrer Nachbarin jetzt helfen?

    Rollator: Zu einem Rollator kann man auch Gehwagen sagen. Der Gehwagen hat vier Räder. Häufig nutzen ältere Menschen den Gehwagen. Sie können sich an ihm festhalten und ihn vor sich herschieben, um sicher vorwärts zu kommen. Meistens hat ein Gehwagen noch einen Korb und eine Sitzfläche. In dem Korb kann man alles unterbringen, was man normalerweise in der Hand hat. Auf die Sitzfläche kann der ältere Mensch sich setzen, wenn ihn während des Laufens einmal die Kraft verlässt.

    Gehhilfen: Stöcke, die ein Mensch nutzen kann, um sich beim Gehen abzustützen. Gehhilfen benutzt man, wenn sich jemand sein Bein nicht benutzen kann und darf, weil es gebrochen ist. Man kann zu den Gehhilfen auch „Krücken“ sagen.

    Greta Schuler ist schon viele Jahre VdK-Patientenberaterin. Sie erklärt Frau P. am Telefon: „Im Krankenhaus gibt es ein Entlass- und Überleitungsmanagements. Das bedeutet, wenn gesetzlich Versicherte nach Hause gehen, müssen sie alle Hilfsmittel bekommen, die sie brauchen.

    Entlass- und Überleitungsmanagement: Das Entlass- und Überleitungsmanagement gehört zur Krankenhausbehandlung dazu. Mitarbeiter des Krankenhauses kümmern sich darum. Sie sorgen dafür, dass die Menschen, die im Krankenhaus waren und noch Hilfe brauchen, diese auch bekommen. Die Kosten dafür bezahlt die Krankenkasse.

    Wenn also die Nachbarin nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ohne fremde Hilfe oder ohne Hilfsmittel nicht gehen kann, muss ihr das Krankenhaus ein Rezept für Gehhilfen geben. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, gilt das auch für die Physiotherapie. Denn es ist nicht die Aufgabe der Nachbarin nach der Entlassung zuerst zum Hausarzt zu gehen, um ein Rezept für die Hilfsmittel zu bekommen.

    Physiotherapie: Ein altes Wort dafür ist Krankengymnastik. Das ist ein Training, bei dem die Menschen zum Beispiel nach einem Unfall, wieder lernen sich zu bewegen. Aber auch Massagen gehören mit dazu.

    Sie erklärt Frau P. wofür es das Entlass- und Überleitungsmanagement gibt: Eine Stelle im Krankenhaus muss sich darum kümmern, dass die Patienten alles bekommen, damit sie wieder ganz gesund werden. Im Fall von der Nachbarin kann das Krankenhaus dafür sorgen, dass sie Gehhilfen bekommt. Diese darf die Nachbarin von Frau P., nachdem sie aus dem Krankenhaus zurück ist, bis zu 7 Tagen behalten. Außerdem muss das Krankenhaus den Hausarzt und die Orthopädin über den Sturz der Nachbarin informieren. So wissen sie schon Bescheid, wenn ihre Patientin aus dem Krankenhaus kommt.

    Bitte beachten Sie:

    • Das Rezept gilt nur 7 Tage nachdem die Patienten aus dem Krankenhaus kommen. In dieser Zeit müssen Sie sich die Hilfsmittel besorgen, die auf dem Rezept stehen.
    • Bestimmte Hilfsmittel muss die Krankenkasse oder die Pflegekasse genehmigen. Dafür fragt das Krankenhaus bei der Kranken- oder Pflegekasse des Patienten nach. Diese müssen den Antrag so schnell wie möglich bearbeiten.

    VdK-Tipp:

    Fragen Sie in der Klinik, wer sich um das Entlassmanagement kümmert. Oft macht das der Kliniksozialdienst oder eine spezielle Abteilung mit dem Namen: Case-Management. Bitten Sie gleich am Anfang um einen Termin. Schreiben Sie Ihre Fragen vorher auf. Wenn Sie Hilfe brauchen, nehmen Sie jemanden zum Gespräch mit, den Sie gut kennen.

    Was gehört zum Entlassmanagement? Das Krankenhaus muss Ihnen Informationen geben über alles, was Sie machen müssen, wenn Sie oder ein Angehöriger aus dem Krankenhaus kommen. Dazu muss das Krankenhaus Sie beraten. Dabei kann es zum Beispiel um Hilfsmittel gehen, die Sie brauchen oder um die Krankenpflege daheim. So soll das Krankenhaus die Patientinnen und Patienten auf die Entlassung vorbereiten und ihnen helfen. So steht es auch im Gesetz.

    Weiterer Tipp:

    In der Podcast-Reihe „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg“ von der VdK Patienten- und Wohnberatung gibt es eine Ausgabe zum Thema „Entlassmanagement“. Sie finden diese und weitere Folgen zum Beispiel bei Apple Podcasts oder Spotify.

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