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Die meisten haben es nicht gemerkt: Seit Juni gilt das Teilhabestärkungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil gefordert, dass es dieses Gesetz geben soll. Das neue Gesetz gilt auf Bundesebene, also für ganz Deutschland. Dies hilft Menschen mit Behinderung. Es verbessert zum Beispiel die folgenden Gesetze:
Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dieses Gesetz hilft Menschen mit Behinderung dabei, im Alltag mitmachen zu können. Außerdem hilft es Menschen, die zum Beispiel einen Unfall hatten, Unterstützung zu bekommen, damit sie wieder arbeiten und normal leben können.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dieses Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen, am Leben teilhaben zu können. Und dabei, dass sie bei der Teilhabe keine Nachteile haben.
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV). In dieser Vorschrift steht:
Oder die Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretungen. Diese Vorschrift beschreibt, wie schwerbehinderte Arbeitnehmende die Mitglieder für eine Schwerbehindertenvertretung wählen.
Schwerbehindertenvertretung: Ein Arbeitgeber muss eine Schwerbehindertenvertretung haben, wenn er mindestens 5 schwerbehinderte Arbeitnehmer hat, die bei immer bei ihm arbeiten.
Menschen gelten als schwerbehindert, wenn sie länger als ein halbes Jahr körperlich, seelisch oder geistig Schwierigkeiten haben. Für den Arbeitgeber stellt ein Arzt durch eine Untersuchung fest, ob der Arbeitnehmer schwerbehindert ist oder nicht. Außerdem stellt er fest, welchen Grad der Behinderung der Mitarbeiter hat. Die Einteilung ist in 10er Schritte von 10 bis 100 eingeteilt.
Dabei gilt ein Mensch ab dem einem Grad der Behinderung von:
Die Schwerbehindertenvertretung kümmert sich zum Beispiel darum, dass die Arbeitsplätze der schwerbehinderten Mitarbeiter so eingerichtet sind, dass sie gut arbeiten können. Die Schwerbehindertenvertretung ist auch bei Bewerbungsgesprächen mit dabei, wenn ein Schwerbehinderter sich bewirbt. Die Personen, die in einer Schwerbehindertenvertretung arbeiten, heißen Schwerbehindertenvertreter oder Vertrauenspersonen, aber auch Schwerbehindertenvertrauenspersonen.
Es gibt eine Liste der Änderungen. Auf der Liste stehen zum Beispiel Themen wie: Assistenzhunde, Budget für Ausbildung, Kraftfahrzeughilfe und Warmmiete. Außerdem haben die Politiker die Sprache des Gesetzes geändert. Zum Beispiel haben sie den Ausdruck „behinderte Menschen“ durch „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt.
Warmmiete: Die Warmmiete besteht aus den Kosten für die Miete und allen weiteren Kosten, die zu einer Wohnung gehören. Zum Beispiel die Heizung, Kosten für einen Aufzug und vieles mehr.
Besonders wichtig ist dem Staat, durch das Teilhabestärkungsgesetz Frauen und Mädchen mit Behinderungen gegen Gewalt zu schützen. Deshalb hat der Staat den Paragraf 37a ins SGB IX hineingeschrieben. In ihm steht, dass Firmen, die für Menschen mit Behinderungen arbeiten besonders darauf achten müssen Frauen und Mädchen mit Behinderungen gegen Gewalt zu schützen. Was sie genau dagegen tun, müssen sie aufschreiben.
In der Ausgabe 03/2021 des E-Magazins SBVdirekt finden Sie Informationen dazu. Denn in dieser Ausgabe ist das Hauptthema, was sich in den Gesetzen geändert hat.
Der Artikel 13d des Teilhabestärkungsgesetz macht es einfacher ein Auto zu kaufen und es passend für die Behinderung umbauen zu lassen. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen es im Arbeitsleben leichter haben. Denn häufig ist es für diese Menschen schwierig, zur Arbeit zu kommen. Das liegt daran, dass es viele Hindernisse auf dem Weg zur Arbeit gibt. Zum Beispiel ist es schwierig für einen Rollstuhlfahrer in einen Bus hineinzukommen oder es gibt Treppen oder andere Barrieren.
In der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) steht, welchen Betrag ein Mensch mit Behinderung vom Staat höchstens bekommt, wenn er ein Auto kauft. Ab sofort sind das bis zu 22.000 Euro. Früher waren es nur 9.500 Euro. Der Staat zahlt jetzt mehr, weil die Preise für neues Auto heute viel höher sind als 1987. In diesem Jahr hat der Gesetzgeber die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung zum ersten Mal geschrieben. Damals war der Staat der Meinung, 9500 Euro reichen aus, um ein Auto zu kaufen, mit dem ein Mensch mit Behinderung gut zum Arbeitsplatz fahren kann.
Joachim Steck sagt in einem Artikel der Zeitschrift sbvdirekt: Der Sozialverband VdK ist der Meinung, dass das Teilhabestärkungsgesetz und die Änderungen der einzelnen Gesetze gut sind. Allerdings ist er auch der Meinung, dass zum Beispiel bei den Teilen des Gesetzes, die mit der Arbeit zu tun haben, der Staat noch einiges ändern muss. Hier ist dem VdK vor allem die Ausgleichsabgabe wichtig.
Ausgleichsabgabe: Alle Arbeitgeber müssen mindestens 5
Die Strafgebühr, die ein Arbeitgeber zahlt, können Sie so ausrechnen:
Für Unternehmen, die entweder weniger als 40 oder weniger als 60 Arbeitnehmer haben, gibt es besondere Regeln.
Joachim Steck hat die Aufgabe, sich im VdK um Schwerbehindertenvertrauenspersonen zu kümmern. Es sagt: Wir finden es schade, dass es keine zusätzliche Gebühr für Unternehmen gibt, die gar keine Menschen mit Behinderung einstellen. Der Bundesminister Hubertus Heil hat das am 3. Dezember 2020 beim Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung eigentlich versprochen.
Herr Steck erklärt, dass der Sozialverband VdK dies schon viele Jahre fordert und sich gerade deshalb besonders über das Versprechen von Herrn Heil gefreut hat. Denn ungefähr 43.000 Unternehmen in Deutschland beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen, obwohl sie das eigentlich müssen. Deshalb fordert der VdK weiterhin, dass Firmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, doppelt so viel zahlen sollen wie bisher. Denn Joachim Steck ist der Meinung: Menschen können nur am Leben in der Gesellschaft teilhaben, wenn sie arbeiten und das Theater oder eine Ausstellung oder ähnliches besuchen können. Menschen, die in einem Alter sind, in dem sie normalerweise arbeiten, sollen dies auch tun können. Egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Dies ist ganz besonders wichtig.
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