EINFACHE SPRACHE

    Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg stellt sich vor

    Das hat sich seit Juli 2021 durch das MDK-Reformgesetz geändert

    Seit 1. Juli 2021 gibt es den „Medizinischen Dienst Baden-Württemberg“. Er ist aus dem „Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg“ entstanden. Das liegt am MDK-Reformgesetz. Es gibt 15 medizinische Dienste in Baden-Württemberg. Sie bekommen durch das Gesetz mehr Aufgaben und können gleichzeitig mehr selbst entscheiden.

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    Die Medizinischen Dienste (MD) sind keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr. Sie sind jetzt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, die medizinischen Dienste sind jetzt eine selbständige Organisation und arbeiten im Bereich der Gesundheitspolitik.

    Körperschaften des öffentlichen Rechts: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Organisation des Staates. Diese Organisation übernimmt Aufgaben des Staates. Welche Aufgabe das ist, steht entweder in einem Gesetz oder in einer Satzung. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind zum Beispiel: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, Sparkassen.

    Durch diese Änderung hat sich auch die Führung des medizinischen Dienstes geändert. Dadurch wird klarer, was die Medizinischen Dienste tun. Die Führung der medizinischen Dienste heißt Verwaltungsrat.
    Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen wie folgt:

    • 16 ehrenamtliche Mitglieder aus den Krankenkassen
    • 5 Mitglieder aus Patienten- und Verbraucherorganisationen
    • 2 Mitglieder arbeiten als Arzt und Pfleger – diese dürfen nicht mit abstimmen.

    Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes:

    Im Gesetz steht: Der Medizinische Dienst soll den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen helfen und sie beraten, wenn sie Fragen zum Thema Medizin oder Pflege haben. Das Ergebnis einer solchen Beratung kann ein Gutachten sein. Ein Gutachten ist ein Bericht eines Fachmannes zu einem bestimmten Thema. Themen für den Medizinischen Dienst sind zum Beispiel:

    • der Grad der Pflege
    • die Qualität eines Pflegeheims
    • ein Behandlungsfehler durch einen Arzt
    • wenn jemand eine Rehabilitation machen soll
    • wenn jemand ein spezielles Hilfsmittel braucht
    • wenn Beschäftigte lange Zeit nicht arbeiten können
    • wenn die Rechnung eines Krankhauses nicht stimmt

    Die Krankenkassen brauchen die Gutachten des Medizinischen Dienstes. Dann können sie sagen zu, was und wie viel sie für eine Leistung bezahlen.

    Diese Aufgaben machen die Medizinischen Dienste schon immer selbständig und mit eigenen Fachleuten. Dem Medizinischen Dienst Baden-Württemberg ist es besonders wichtig gute Arbeit für seine Kunden zu leisten. Das wird immer wieder von einem Auditor geprüft. Stimmt alles mit den DIN Norm Regeln überein, bekommt der MD danach ein Zertifikat, dass er nach der DIN EN ISO 9001 arbeitet.

    Auditor/ DIN EN ISO 9001: Ein Auditor kennt sich mit der sogenannten DIN Norm aus. Das sind viele verschiedene Vorschriften zu verschiedenen Themen. Die DIN Norm DIN EN ISO 9001 beschreibt zum Beispiel das Thema Qualitätsmanagement. Das bedeutet wie eine Firma oder Organisation für ihre Kunden besonders gute Arbeit leistet. Dafür gibt es Regeln, die in der DIN EN ISO 9001 drin stehen. Der Auditor überprüft, ob die Firma oder Organisation diese Regeln alle einhält. Wenn ja, bekommt die Firma oder Organisation ein Zertifikat, dann können alle (z.B. andere Unternehmen, Lieferanten oder Kunden) sehen, diese Firma oder Organisation hält sich an bestimmte Regeln und leistet dadurch besonders gute Arbeit.

    Zur Arbeit des MD gehört auch das Beschwerdemanagement. Dieser Abteilung können Sie sagen, wenn der MD Ihrer Meinung nach etwas schlecht gemacht hat. Sie kümmern sich darum, denn sie möchten immer besser werden.

    Wenn Sie unzufrieden sind mit einer Entscheidung einer Krankenkasse oder eine Pflegekasse, dann können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Nur so erreichen Sie, dass die Pflege- oder Krankenkasse sich noch einmal mit Ihrem Fall beschäftigt, die Ergebnisse der Untersuchung neu bewertet und vielleicht ihre Meinung ändert.

    Im Moment wird noch eine Stelle für eine sogenannte Ombudsperson vorbereitet. . Das ist eine Person, bei der Versicherte sich über den Medizinischen Dienst beschweren können. Der Vorteil ist, dass die Ombudsperson nicht für den Medizinischen Dienst arbeitet und deshalb unabhängig ist. So kann sie sich besser um die Beschwerden der Versicherten kümmern.

    • Der MDK Baden-Württemberg wurde 1990 gegründet. Seit dem befindet sich die Hauptverwaltung in Lahr im Schwarzwald. Das ist auch noch beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg so.
    • Es gibt 11 Beratungs- und Begutachtungszentren (BBZ) und 6 Beratungsstellen. So kann der Medizinische Dienst Baden-Württemberg alle Menschen in Baden-Württemberg gut erreichen.
    • Beim Medizinische Dienst BW arbeiten 1406 Beschäftigte. Das sind die Zahlen vom 1.9.2021. Von diesen 1406 Menschen sind 272 Ärztinnen und Ärzte und 526 Pflegefachkräfte.
    • Mehr Informationen finden Sie im Internet: www.md-bw.de

    Anmerkung der Redaktion: Die Gastautorin ist Leiterin des Referats Gremien/Kommunikation/Gesundheitsfragen Vorstand des MD BW.

    Kathrin Kuhl

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