Springen Sie direkt:
Auch wer Krankengeld bekommt, darf verreisen. Viele Menschen möchten jedoch wissen: Muss ich die Krankenkasse fragen, wenn ich verreisen möchte? Luisa P. ist seit drei Monaten wegen einer Depression krankgeschrieben. Sie bekommt Krankengeld. Sie ist 35 Jahre alt und hat mit einer Psychotherapie angefangen. Ihre Therapeutin erklärt Frau P., dass sie an einen Ort fahren soll, an dem die Luft anders ist als daheim. Am liebsten möchte Frau P. an die Ostsee fahren. Aber darf sie das?
Zeljka Pintaric arbeitet bei der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Sie sagt:
„Der Versicherte muss die Krankenkasse nur fragen, wenn er Krankengeld bekommt und ins Ausland reisen möchte. Fragt der Versicherte vorher nicht die Krankenkasse, dann kann die Krankenkasse das Krankengeld für die Zeit der Reise nicht zahlen. Frau Pintaric erklärt weiter: Wer aber verreist und in Deutschland bleibt, bekommt sein Krankengeld weiter. Denn es gibt keine Vorschrift, in der steht, dass der Versicherte bei Reisen in Deutschland die Krankenkasse fragen muss.
Trotzdem sollten Versicherte für ihre Krankenkasse gut erreichbar bleiben, damit sie nach dem Urlaub zu Terminen kommen können. Das kann z.B. ein Termin für eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst sein. Dazu sagt Frau Pintaric: „Bitten Sie jemanden, regelmäßig nach Ihrer Post zu schauen und Bescheid zu geben, wenn ein Brief von der Krankenkasse kommt“.
Wichtig: Wenn Sie ins Ausland fahren, müssen Sie vorher die Krankenkasse fragen, ob sie das erlaubt. Diese Erlaubnis müssen Sie vorher bei der Krankenkasse beantragen (siehe VdK-Tipp). Denn die Krankenkasse muss immer prüfen können, ob Sie immer noch nicht arbeiten können. Das kann schwierig sein, wenn Sie im Ausland sind.
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2019 (Aktenzeichen: B 3 KR 23/18 R) entschieden: Die Krankenkasse muss dem Versicherten eine Reise in ein EU-Land erlauben:
• Wenn sicher ist, dass der Versicherte nicht arbeiten kann.
• Wenn sicher ist, dass der Versicherte ein Recht hat Krankengeld zu bekommen.
• Wenn seine Angaben stimmen.
Frau Pintaric erklärt: „Die Krankenkasse kann Ihnen den Urlaub in der EU verbieten. Und zwar dann, wenn Sie mithelfen müssen, damit Sie bald wieder arbeiten können. Das heißt, die Krankenkasse kann von Ihnen verlangen, dass Sie zum Beispiel bestimmte Therapien machen oder zu einem Facharzt zur Untersuchung fahren müssen. Sie können versuchen, ob Sie trotzdem in den Urlaub fahren dürfen und zwar so: Bitten Sie den Arzt, der Sie behandelt eine Bescheinigung zu schreiben. In dieser Bescheinigung soll stehen, dass es keine medizinischen Probleme gibt, wenn Sie in den Urlaub fahren. Diese Bescheinigung geben Sie Ihrer Krankenkasse.
Bei einer Reise in ein Land, das nicht in der EU liegt, schauen sich die Krankenkassen jeden Fall sehr genau an. Es kann zum Beispiel sein, dass die medizinische Behandlung in Ihrem Urlaubsland schlecht ist. Dann kann es schwierig sein, Ihnen zu helfen, wenn es Ihnen nicht gut geht. Das möchte die Krankenkasse verhindern. In so einem Fall, bekommen Sie dann keine Erlaubnis, in dieses Land in den Urlaub zu fahren.
Wenn Sie ins Ausland in den Urlaub fahren möchten und Krankengeld bekommen, dann planen Sie diese Reise sehr früh. Ganz besonders wichtig ist es, schon sehr früh die Krankenkasse um Erlaubnis zu fragen. Am besten holen Sie sich die Erlaubnis schon vier Wochen vorher. Der Arzt, der Sie behandelt, soll der Krankenkasse bestätigen:
• dass es durch die Reise nicht länger dauert, dass Sie gesund werden.
• dass Sie zu wichtigen Untersuchungs- und Behandlungsterminen kommen.
Und Sie sollten der Krankenkasse schreiben, wie die Krankenkasse Sie während der Reise erreichen kann.
Weitere Informationen zum Thema „Urlaub trotz Krankengeld?“ gibt es auch im VdK-Podcast „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg“.
Krankengeld: Wenn ein Arbeitnehmer krank ist und kein Geld von seinem Arbeitgeber bekommt, dann zahlt seine Krankenkasse das Geld. Dieses Geld heißt Krankengeld.
Medizinischer Dienst: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist wie ein Verein. Alle Krankenkassen arbeiten hier zusammen. Ihr Ziel ist es den Krankenkassen zu helfen, ihre Arbeit gut zu machen. Dabei hilft auch der Medizinische Dienst. Er ist ein Teil des Verbands und kümmert sich zum Beispiel darum, ob neue Medikamente oder neue Untersuchungen dem Patienten helfen oder nicht.
EU: EU ist die Abkürzung für Europäische Union. In der Europäische Union sind 27 Länder aus Europa Mitglied. Diese Länder arbeiten zusammen, damit es keinen Krieg in Europa gibt und es allen Mitgliedern der EU gut geht.
bü
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/aktuelles/einfache_sprache/82967/bekomme_ich_krankengeld_wenn_ich_in_den_urlaub_fahre":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.