1. Mai 2021
    EINFACHE SPRACHE

    Langfristiger Heilmittelbedarf für sieben weitere Diagnosen

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Krankheiten auf die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf gesetzt. Auf dieser Liste stehen Krankheiten und Krankheitsbilder, bei denen die Patienten besonders viele Heilmittel (zum Beispiel Medikamente, Verbandsmaterial und vieles mehr) brauchen.

    Entlastung für Arztpraxen und Patientinnen und Patienten.
    Entlastung für Arztpraxen und Patientinnen und Patienten. | © iStock

    *Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
    Jeder Mensch hat das Recht auf eine gesundheitliche Versorgung. So steht es im Gesetz. Der gemeinsame Bundesausschuss bestimmt, wie diese gesundheitliche Versorgung aussieht. Im gemeinsamen Bundesausschuss arbeiten die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser zusammen.

    Der Vorteil für Patientinnen und Patienten: Steht ihre Krankheit auf dieser Liste, dann werden die Kosten für die Heilmittel nicht vom Budget des Arztes abgezogen. Das ist wichtig für den Arzt und für den Patienten, denn ein Arzt darf pro Jahr nur einen bestimmten Betrag für Medikamente und Hilfsmittel ausgeben.

    Braucht ein Patient wegen seiner Krankheit besonders viele Medikamente, ist das für den Arzt besonders teuer, denn das Geld fehlt dann in seinem Budget. Steht die Krankheit des Patienten aber auf der Diagnoseliste, zieht die Krankenkasse dem Arzt die Kosten nicht von seinem jährlichen Betrag (Budget) ab.

    Wenn Patientinnen und Patienten schwere und lange andauernde Krankheiten haben, brauchen sie oft für eine sehr lange Zeit Heilmittel wie Krankengymnastik und Sprachtherapie. Wenn das so ist, kann der Arzt die Rezepte dafür mehrmals für jeweils 12 Wochen ausstellen. Folgende Krankheiten kommen neu auf die Diagnoseliste:

    • Guillain-Barré-Syndrom (Krankheit des peripheren Nervensystems**)
    • Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
    • Schäden, die durch Blutungen im Gelenk kommen (Arthropathia haemophilica)
    • Ehlers-Danlos-Syndrom (Krankheiten des Bindegewebes)
    • Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
    • angeborene Fehlbildungen, besonders an den Extremitäten***
    • schwere Verbrennungen oder Verätzungen****

    **Peripheres Nervensystem:
    Nerven, die außerhalb von Rückenmark und Gehirn liegen.
    Glasknochenkrankheit: Krankheit, bei der Knochen besonders schnell brechen

    ***Extremitäten:
    Arme und Beine

    ****Verätzungen:
    Säure und Laugen (chemische Stoffe) verursachen Verletzungen an der Haut, diese nennt man Verätzungen.

    Wenn das Bundesgesundheitsministerium zustimmt, dann gilt das Gesetz ab 1. Juli 2021.

    Quelle

    bü, Übersetzung: Anja Lützen

    Schlagworte Heilmittelbedarf | Langfristiger Heilmittelbedarf | Patientenberatung

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