Springen Sie direkt:
Sie sind gesetzlich versichert? Und Sie sind mit Ihrer Krankenkasse nicht zufrieden? Dann können Sie wechseln. Es gibt insgesamt 103 Krankenkassen. Davon können Sie sich eine aussuchen. Die Beraterin Željka Pintarić von der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg erklärt: „Der Wechsel der Krankenkasse ist seit Januar 2021 einfach. Wenn Sie 12 Monaten in einer Krankenkasse Mitglied waren, können Sie wechseln. Die Kündigungsfrist ist zwei Monate bis zum Monatsende. Was bedeutet das für Sie? Hier ein Beispiel: Sie kündigen irgendwann im April, dann können Sie zum 1. Juli zu der neuen Krankenkasse wechseln. Bis Ende Dezember 2020 war das anders, da konnten Sie erst nach 18 Monaten die Krankenkasse wechseln.
Wie geht das genau mit dem Wechsel der Krankenkasse?
Frau Pintarić erklärt Ihnen hier Schritt für Schritt wie das funktioniert:
1. Wahl der Krankenkasse:
Wählen Sie eine neue Krankenkasse. Als nächstes füllen Sie den Mitgliedsantrag aus. Das geht bei vielen Krankenkassen online. Das reicht aus. Sie müssen nicht mehr bei Ihrer alten Krankenkasse kündigen. Wichtig ist aber: Die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende bleibt bestehen.
Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, nämlich wenn Sie:
Dann müssen Sie Ihrer alten Krankenversicherung eine Kündigung schreiben.
2. Bestätigung
3. Mitteilung
Wem müssen Sie mitteilen, dass Sie eine neue Krankenkasse haben? Das können zum Beispiel sein:
Wie lange müssen Sie in der Krankenkasse bleiben, bevor Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln können? Das hängt zum Beispiel davon ab, ob Sie bei der Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen haben, in dem ein Wahltarif enthalten ist. Dann müssen Sie drei Jahre in der Krankenkasse bleiben.
Müssen Sie dagegen plötzlich einen zusätzlichen Beitrag an die Krankenkasse zahlen oder die Krankenkasse erhöht einen zusätzlichen Beitrag, dann können Sie die Krankenkasse früher wechseln. Auch dann, wenn Sie erst kürzer als 12 Monate Mitglied sind. Diese Art der Kündigung heißt: Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, brauchen Sie sich ebenfalls nicht an die 12-Monatsfrist halten. Auch in diesem Fall können Sie die Krankenkasse früher verlassen. 14 Tage nachdem Sie am neuen Arbeitsplatz angefangen haben, können Sie noch wechseln. Danach müssen Sie sich wieder an die 12-Monatsfrist halten. Es gibt noch viele andere Gründe, warum ein Mitglied wechseln möchte. Zum Beispiel, weil:
Überlegen Sie immer gut, ob Sie die Krankenkasse wirklich wechseln wollen. Aber egal warum Sie wechseln möchten, es ist gut, wenn Sie wissen: Jede gesetzliche Krankenkasse hat die Pflicht, Sie aufzunehmen.
Tipp: Frau Željka rät den Menschen, die die Krankenkasse wechseln möchten: Überlegen Sie vor einem Wechsel: Welche Leistungen der Krankenkasse sind Ihnen wichtig? Passt die Krankenkasse zu Ihnen und dem was Sie brauchen? Die Stiftung Warentest vergleicht die Krankenkassen immer wieder miteinander. Den Bericht dazu finden Sie hier: www.test.de/Krankenkassenvergleich-1801418-0
Wichtig ist ebenfalls: Die neue Krankenkasse ist von Anfang an für alle Leistungen zuständig. Aber, wenn:
Am besten ist es also, Sie sprechen vor einem Wechsel mit der neuen Krankenkasse. So kann die neue Krankenversicherung Sie ebenfalls gut versorgen.
Freiwillig versichert:
Menschen, die mehr als 5.000 Euro brutto im Monat verdienen, können sich aussuchen, ob sie:
Familienversicherung:
Wenn jemand Mitglied in der Krankenversicherung ist und Beiträge zahlt, ist seine Familie (Ehepartner und Kinder) ebenfalls Mitglied in der Krankenversicherung. Die Familienmitglieder müssen aber keine Beiträge bezahlen.
Zusatzbeitrag:
Bei Krankenkassen ist der Zusatzbeitrag ist ein Teil des Mitgliedsbeitrags. Die Krankenkassen benutzen ihn, um Kosten zu bezahlen, die sie sonst nicht zahlen könnten. Den Zusatzbeitrag zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
Zusatzleistung:
Eine Krankenkasse kann viele verschiedene Zusatzleistungen anbieten. Das bedeutet sie bezahlt für eine Leistung mehr als andere Krankenkassen. Eine Zusatzleistung kann z.B. sein:
Ob eine Krankenkasse Zusatzleistungen hat und welche das sind, entscheidet sie selbst.
Wahltarif:
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern Wahltarife anbieten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Manchmal müssen die Mitglieder bestimmte Kosten selbst übernehmen. Dafür bekommen sie aber einen Teil der Beiträge am Ende des Jahres zurück.
bü
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bawue/pages/aktuelles/einfache_sprache/81891/beratungsfall_des_monats_krankenkassenwechsel_die_neuen_regeln_seit_2021":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.