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Lena Getrost arbeitet als Juristin bei der VdK Beratungsstelle in Pforzheim. Vor kurzer Zeit hat sie nur 12 Stunden gebraucht, damit eine Krankenkasse ihre Meinung ändert. Zwei Monate vorher gab es einen ähnlichen Fall, in dem es ebenfalls um Krankengeld ging. Auch hier hat Frau Getrost helfen können und das VdK Mitglied hat sein Geld bekommen.
Eine der großen gesetzliche Krankenkasse geht sehr schlecht mit ihren Mitgliedern um. Deshalb brauchen die beiden Vdk-Mitglieder aus dem Raum Pforzheim dringend Hilfe. Die Krankenkasse verlangt, von den beiden Mitgliedern:
Das müssen die Mitglieder alle vier Wochen neu beweisen. Tun sie dies nicht, bekommen sie kein Krankengeld mehr. Die Juristin Getrost rät den Menschen, denen so etwas passiert: Gehen Sie zu einer der 35 VdK-Beratungsstellen im Südwesten. Erzählen Sie, wenn Ihre Krankenkasse telefonisch oder schriftlich droht, Ihnen kein Krankengeld mehr zu zahlen. Wichtig dabei ist: Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse zu tun haben, - schreiben Sie alles auf. Am besten telefonieren Sie nicht mit Ihrer Krankenkasse, sondern schreiben immer Briefe oder E-Mails. Nur so können Sie später beweisen, wie es wirklich war. Sie müssen dem Sachbearbeiter der Krankenkasse übrigens nicht sagen, wie es Ihnen geht.
Kurz vor ihrem 63. Geburtstag bekommt Frau K. einen Brief von ihrer Krankenkasse. Sie hält den Brief für einen Scherz. Denn die Krankenkasse schreibt ihr, dass sie ihr Krankengeld weiterzahlen, wenn sie alle vier Wochen beweist, dass sie selbst und ohne Hilfe nach Arbeit sucht, die sie machen kann. Frau K. bekommt einen Monat Zeit, um den Brief der Krankenkasse zu beantworten. Frau K. ist seit 8 Monaten krankgeschrieben, weil sie schwere Bandscheibenvorfälle und eine Spinalkanalstenose hatte. Frau K. hat seit 16 Jahren eine Arbeit, bei der sie die Qualität von Produkten mit einem Mikroskop kontrolliert. Dabei sitzt sie 8 Stunden am Tag, 5 Tage in der Woche. Diese Arbeit kann sie mit diesen Krankheiten nicht mehr machen. Insgesamt arbeitet sie bereits seit 46 Jahren. Sie ist sehr böse darüber, wie die Krankenkasse mit ihr umgeht. Die Krankenkasse schreibt nämlich im Sommer 2020 nicht nur diesen Brief, sondern ruft sie deshalb auch immer wieder an. Deshalb rät ihr die Hausärztin, wenn die Krankenkasse anruft, nicht mehr ans Telefon zu gehen. Sie soll der Krankenkasse nur noch schreiben. Frau K. sagt: Solange ich 46 Jahre lang immer fleißig in meine Kasse einzahlte, war alles in Ordnung. Aber mit seitdem ich krank bin und Krankengeld bekomme, änderte sich das schnell.” Die Krankenkasse hatte kein Recht, sich so zu verhalten.
Deshalb hat Frau K. sich bei der VdK-Beratungsstelle in Pforzheim gemeldet. Sofort schreibt die VdK-Juristin Getrost eine Stellungnahme an die Krankenkasse. In diesem Schreiben verlangt Frau Getrost von der Krankenkasse zu sagen, wo steht, dass Frau K. mithelfen muss, um eine passende Arbeit für sich zu finden. Schon am nächsten Tag meldet sich ein Mitarbeiter der Krankenkasse. Er erklärt, dass der alte Bescheid nicht mehr gültig ist. Drei Tage später kommt der neue Bescheid und damit sind alle Schwierigkeiten vorbei.
Herr C. ist 37 Jahre alt, wohnt im Raum Pforzheim und hat ebenfalls schlimme Erfahrungen bei dieser Krankenkasse mit den Telefonanrufen gemacht. Herr C. bekommt seit 7 Monaten Krankengeld, als die Kasse anfängt bei ihm anzurufen. Sie setzt ihn unter Druck. Auch er bekommt einen Bescheid in dem steht, dass er sich auf eine passende Stelle bewerben muss. Eigentlich soll die Krankenkasse eine Kur genehmigen, die ein Arzt empfohlen hat. Stattdessen verlangt die Krankenkasse, Herr C. soll sich eine neue Arbeit suchen, sonst bekommt er kein Krankengeld mehr. Dadurch wird die Krankheit von Herrn C. noch schlimmer. Dabei möchte er nur eins: gesund werden und wieder arbeiten.
Frau Getrost von der Beratungsstelle Pforzheim schreibt noch einmal an die Krankenkasse. Sie gibt ihnen eine Woche Zeit, um zu antworten. Schon nach 12 Stunden ist die Antwort da. Ein Sachbearbeiter ruft sie an und sagt, dass ein Abhilfebescheid an Herrn C. unterwegs ist. Außerdem vereinbart Frau Getrost, dass die Krankenkasse Herrn C. nicht mehr anruft, sondern ihm schreibt. So kann Herr C. sich in Ruhe mit dem Brief der Krankenkasse beschäftigen, und wenn es notwendig ist, sich Hilfe von der VdK Beratungsstelle holen.
Bandscheibenvorfall und Spinalkanalstenose:
Das sind beides Krankheiten der Wirbelsäule.
Bescheid:
Die Entscheidung über einen Antrag nennt sich Bescheid
Abhilfebescheid:
Ein Schreiben einer Behörde, in dem sie eine vorher getroffene Entscheidung (Bescheid) aufhebt.
bü
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