1. April 2020
    EINFACHE SPRACHE

    Wir haben geholfen: Schnellerer Rolli bei Mehrkosten-Übernahme

    Er ist Ortsverbandsbeisitzer. Er ließ sich trotz anfänglich schlechter Erfolgsaussichten nicht entmutigen. Er stritt gut zwei Jahre mit seiner Krankenkasse AOK um einen schnelleren Rollstuhl. Anfang 2020 bekam Werner vor dem Sozialgericht Ulm doch noch Recht. Dort war es zu einem Vergleich mit der AOK gekommen.

    VdK-Vorstandsmitglied Berthold Werner. | © privat

    Der Elektro-Rollstuhl des 48-Jährigen ist nun bis zu zehn Stunden-Kilometer schnell. Im Ehinger Tagblatt dankte er das seinen Unterstützern. Werner ist seit einem Badeunfall im Urlaub 1998 querschnittgelähmt. Viele hatten Berthold Werner bei seinem Kampf um einen schnelleren E-Rolli geholfen. Darunter auch VdK-Sozialrechtsreferenten aus Ulm, Biberach und Sigmaringen.

    Und sein Ortsverband Bad Schussenried hatte eine Unterschriften-Aktion für den schwerstbehinderten Kollegen durchgeführt. Bei den Mitstreitern waren Gabriele Pätzold und Jürgen Pätzold dabei. Ebenso hatten sich Vorsitzender Helmut Stebner und Vorstandskollege Robert Schafitel vom Kreisverband Biberach für Werner stark gemacht. Damit wollten alle Werner zu mehr Lebensqualität verhelfen. Und Werner erhielt zudem tatkräftige Hilfe des ehemaligen Griesinger Bürgermeisters Ulrich Oberdorfer. Auch sein früherer Vorgesetzter bei der Firma Rampf, Hans-Ulrich Maier unterstütze ihn. Beide betreuen den Querschnittgelähmten. Er kann seine Arme und Beine nur eingeschränkt bewegen. Aber auch das Haus Regenta in Bad Schussenried setzte sich für ihn ein. Werner lebt seit dem Tod seiner Mutter im Haus Regenta. Früher war sie seine Pflegerin.

    Neuer Rollstuhl

    Mobil sein ist wichtig: Berthold Werner unterwegs. | © privat

    „Mit dem schnelleren Rollstuhl habe ich eine größere Reichweite“, betonte Berthold Werner gegenüber den Medien. Insbesondere die schwäbische Zeitung hatte ausführlich über seinen Fall berichtet. Sein Badeunfall vor 22 Jahren war in der Dominikanischen Republik passiert. Werner hatte bereits 2018 einen Ersatz für den alten und abgenutzten Rolli benötigt.

    Auf den bis zu zehn Stundenkilometer schnellen Rollstuhl, den er bis dato hatte, legt Werner auch weiterhin großen Wert. Schließlich engagiert sich das VdK-Mitglied nicht nur im Ortsverbandsvorstand ehrenamtlich. Er ist auch Sprecher des Heimbeirats. Dort vertritt er gut 150 Bewohner im Wohn- und Pflegezentrum seiner Stadt. „Ohne schnelleren Rolli kein Ehrenamt!“, bekräftigt Berthold Werner. Dabei verwies er auf täglich lange Fahrten in Bad Schussenried und Umgebung, um Familienbesuche, Veranstaltungsbesuche und Fortbildungsbesuche unternehmen zu können.

    Doch für die zuständige Krankenkasse war klar: Ein nur sechs Kilometer schneller Rolli sollte genügen. Im Rechtsstreit mit der AOK drehte sich dann alles um die Frage: „Wie schnell darf der Rollstuhl sein?“ Dass die AOK ihm plötzlich nicht mehr den schnelleren Rolli bewilligen wollte, stieß bei Kläger Werner auf großes Kopfschütteln. Schließlich konnte er bis zum Jahr 2018, als der Streit begann, bereits eine 17-jährige Erfahrung im zehn Stundenkilometer schnellen E-Rolli vorweisen.

    Für die Krankenkasse stellte sich die Sache jedoch ganz anders dar. Sie behauptete plötzlich, dass nie ein schneller Rolli bewilligt worden sei. Erst mit Werners Neuantrag fiel einem AOK-Sachbearbeiter dieser Unterschied auf. Und die Kasse berief sich auf die Gesetzeslage im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Da heißt es in puncto Hilfsmittel-Versorgung, dass die Leistungen das „Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten dürfen. Und dass Leistungen, die nicht notwendig sind, nicht bewilligt werden dürfen – eben auch keine schnelleren Rollstühle.

    Bettaufenthalt

    Vor einem Jahr hatte sich die Lage dann zugespitzt, als Berthold Werner von der Kasse die Reparatur des alten zehn Stundenkilometer schnellen Rollstuhls verlangte. Denn dessen Steuerung war zwischenzeitlich kaputtgegangen. Er bestand weiterhin auf einen schnellen Rolli und wollte ein neues Sechs-Stundenkilometer-Gefährt nicht.

    Das Nein zur Reparatur des Rollstuhls, der im Eigentum der AOK stand, hatte den Querschnittgelähmten sodann zu einem längeren Aufenthalt im Bett gezwungen. Eine fatale Situation für den Betroffenen und dessen Gesundheit.

    Teilhabe ist wichtig: Berthold Werner im Rolli auf der Straßenfastnacht. | © privat

    Dann konnte im Januar 2020 vor dem Sozialgericht Ulm doch noch eine Einigung erzielt werden. Diese geschah unter der Mitwirkung der Ulmer VdK-Sozialreferentin Manuela Wißler. Im Wege des Vergleichs einigten sich die Parteien darauf, dass Berthold Werner einen neuen Sechs-Stundenkilometer-Rollstuhl von der AOK erhält, den er dann auch auf eigene Kosten für 800 bis 1200 Euro auf zehn Stundenkilometer aufrüsten lassen darf. Diesen Vorschlag hatte er selbst gemacht. Und er muss zugleich die Haftpflichtversicherung von 70 Euro jährlich bezahlen.

    Das müssen grundsätzlich alle tun, die schneller als sechs Stundenkilometer im Rollstuhl unterwegs sind, bestätigte die VdK-Juristin Wißler. Werner ist jetzt froh, dass er einen schnellen Rolli bekommt, wie er das jahrelang gewohnt war. Und die AOK freut sich über die Rechtssicherheit, die vor Gericht erzielt wurde.

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