2. Dezember 2019
    EINFACHE SPRACHE

    2030 werden rund 3,5 Millionen pflegebedürftig sein:
    Bodelschwingh-Geschäftsführer Rupp sagt starken Anstieg voraus –
    VdK-Mitgliedschaft bietet Rechtsschutz im Pflegefall

    Der VdK Oberflockenbach-Rippenweier hatte kürzlich zu einem interessanten Vortrag über die gesetzliche Pflegeversicherung eingeladen. Redner war der Geschäftsführer des Bodelschwingh-Heims, Christian Rupp.

    Der Pflegegrad ist für die Geld- und Sachleistungen entscheidend. | © VdK

    Rupp redete sogleich Klartext: Derzeit gibt es rund 2,7 Millionen pflegebedürftige Menschen. Experten gehen davon aus, dass es rund 3,5 Millionen Betroffene sein werden in 10 Jahren.

    Im Rhein-Neckar-Kreis leben zurzeit rund 20000 pflegebedürftige Menschen. Etwa zwei Drittel der Betroffenen leben zu Hause. Oft bei Kindern und anderen Verwandten. Rupp verwies auch auf das andere Drittel, das Pflege in Heimen und Einrichtungen wie beispielsweise dem Bodelschwingh-Heim bekommt.

    Grundleistungen

    Rupp erklärt, dass etwa eine Million Menschen in der Pflege beschäftigt sind. In seiner Einrichtung arbeiten derzeit rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen. Zum Beispiel, Essen auf Rädern, ambulante Pflegedienstleistungen, Tagespflege, Betreutes Wohnen und weiteren Leistungen des Bodelschwingh-Heims von Weinheim.

    Sodann erklärte er die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1995, die seit 2017 umgestellt wurde auf fünf Pflegegrade. Dabei gilt jetzt die volle Berücksichtigung von demenzkranken Menschen. (Die VdK-Zeitung berichtete mehrfach darüber).

    Die fünf Pflegegrade sind eingeteilt von: „geringe Beeinträchtigung“ bis hin zu Pflegegrad fünf bei „schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.
    Ebenso erklärte der Experte die verschiedenen Bereiche, mit denen das Vorliegen von verschiedenen Fähigkeiten erfragt wird. Man nennt diese Bereiche „Module“.

    Darin werden Fähigkeiten erfragt, wie die selbstständige Fortbewegung, geistige Fähigkeiten. Fähigkeiten zu Gesprächsmöglichkeiten und auch, ob es psychische Probleme gibt.

    Rupp wies darauf hin, dass immer ein Antrag gestellt werden muss, wenn man Pflegeleistungen bekommen will. Erst danach prüft der Medizinische Dienst (MDK) das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit. Und der Pfleggrad wird dabei festgestellt.

    Rupp gab auch den wichtigen Tipp, dass bei der Begutachtung ein naher Angehöriger anwesend sein sollte. Und auch das ist wichtig: Finanzielle Unterstützung auf der Grundlage des MDK-Gutachtens gibt es erst ab dem Termin der Antragstellung.

    Rupp erwähnte in diesem Zusammenhang auch die Vorzüge der VdK-Mitgliedschaft. Sie ermöglicht den betroffenen Pflegebedürftigen Sozialrechtsschutz, wenn der zugeteilte Pflegegrad geringer, als erwartet, ausfällt. Oder wenn andere sozialrechtliche Probleme anfallen. Denn es geht bei der gesetzlichen Pflegeversicherung um Geld- und Sachleistungen. Sie können ziemlich gering sein, oder auch beträchtlich. So bewegen sich die Leistungen der Pflegekassen zwischen 125 Euro pro Monat bei Pflegegrad eins bis hin zu 2005 Euro bei Pflegegrad fünf und vollstationärer Pflege.

    Zusatzleistungen

    Ebenso können noch zusätzliche Leistungen gewährt werden. Zum Beispiel: Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnanpassung.

    Rupp sprach in seinem Vortrag auch diesen Punkt an: Trotz aller finanziellen Möglichkeiten sollten die menschlichen Kontakte zu den Pflegebedürftigen nie zu kurz kommen.

    VdK-Ortsvorsitzender Wolfgang Ansorge dankte dem kompetenten Redner dafür: Er hätte den Mitgliedern und Gästen einen gut verständlichen Vortrag geboten, obwohl das Thema schwierig sei. Und er hätte viele Fragen beantwortet.

    Schlagworte Pflegeversicherung | Weinheim | Rhein-Neckar-Kreis | Pflege

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