4. November 2019
    EINFACHE SPRACHE

    Augen auf beim Abschluss eines Heimvertrags!
    Wichtiges Thema beim Gesundheitstag 2019 – Nachmittagsprogramm thematisiert auch Smart Home

    Der VdK-Gesundheitstag ist eine feste Größe in der Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbands. Er wird jedes Jahr zumeist im Oktober durchgeführt. Seit gut 15 Jahren findet diese Veranstaltung in der Liederhalle Stuttgart statt.

    Birgid Eberhardt spricht in der Liederhalle über Smart Home. | © Klaus Markl

    Erklärung: Ein Smart Home ist ein sogenanntes intelligentes Heim. Es ist technisch so ausgestattet, dass es viele Hilfen im Alltag bietet.

    Neu ist seit wenigen Jahren das ausgeprägte Nachmittagsprogramm. 2019 gab es für die 1300 Teilnehmer nachmittags wertvolle Tipps rund um den Heimvertrag. Aber es gab auch Tipps in Sachen Smart Home und AAL, den alltags∙unterstützenden Assistenzlösungen.

    Erklärung: AAL sind technische Hilfen, die den Alltag von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen.

    Und zum Abschluss war Mitmach-Gymnastik angesagt.

    Mirko Hohm führte in das Thema ein „Aufgepasst beim Heimvertrag!“

    Es ist für Heimbewohner und deren Angehörige immens wichtig. Mirko Hohm ist von der Leitung des Bereichs Ältere Menschen und Pflege von Der Paritätische Baden-Württemberg. Hohm informierte die Anwesenden, dass das Heimgesetz bereits im Jahr 2006 durch das bundesweit geltende Wohn- und Betreuungs∙vertragsgesetz (WBVG) abgelöst wurde. Es erfasst Verträge, in denen die Überlassung von Wohnraum mit der Leistung von Pflege oder Betreuung verbunden ist. Die Verbraucher sollen durch das Gesetz vor einer übergroßen Abhängigkeit von Heimbetreibern geschützt werden. Daher gibt es für die Heimbetreiber Informationspflichten in Form eines Textes. Dieser informiert über das allgemeine Leistungsangebot und über das spezielle Angebot, das in Frage kommt.

    Der Heimbetreiber muss auch in leicht verständlicher Sprache hierüber informieren.
    Experte Hohm wies auch daraufhin: Betroffene haben jederzeit das Recht zu kündigen, wenn der Heimbetreiber diese Informationspflicht nicht erfüllt.

    Informationspflichten

    Zu den allgemeinen Angaben gehören beispielsweise Ausstattung und Lage. Aber auch die Ereignisse von Qualitätsprüfungen. Diese sind bisher bekannt unter dem Namen „Pflegenoten“. Hohm führte ebenso Beispiele an für die speziellen Leistungsangebote. Zum Beispiel genaue Angaben zu dem mietenden Wohnraum. Und zu den Pflege- und Betreuungsleistungen. Sowie zu den zu zahlenden Kosten. Und zu vielem mehr. Hohm stellte auch klar: Angehörige haben kein Recht einen Heimvertrag zu unterschreiben ohne die Bevollmächtigung.

    Aufmerksam lauschen die Zuhörer dem Vortrag von Mirko Hohm; hier die erste Reihe mit Frauenvertreterin Carin E. Hinsinger, Landesvize Werner Raab, Landeschef Roland Sing und Geschäftsführer Hans-Josef Hotz (von links). | © Klaus Markl

    Kostenerhöhung

    Dann kam das wichtige Thema Kostenerhöhung zur Sprache. Hohm erklärte, dass es dazu eine doppelte Prüfung gibt, ob sie sein darf. Und diese Kostenerhöhung muss schriftlich mitgeteilt und begründet werden. Und es muss eine Gegenüberstellung der bisherigen Kosten und der zukünftigen Kosten gemacht werden. Mirko Hohm machte auch darauf aufmerksam: Ein Mangel am Wohnraum muss dem Heimbetreiber sofort angezeigt werden. Denn sonst könne man sein Recht auf Minderung nicht geltend machen. Abschließend sprach Hohm noch die Thematik Kündigung an. Bei Preiserhöhungen gibt es nämlich ein Sonderkündigungsrecht. Der Tod beendet das Vertragsverhältnis, aber der Wohnraum kann dann noch zwei Wochen kostenpflichtig genutzt werden. Das kann mit Blick für die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen von Bedeutung sein.

    Eine Kündigung durch das Heim ist auch denkbar. Ein Grund dafür kann sein: wenn ein geänderter Pflegebedarf besteht, zum Beispiel eine notwendige Beatmung des Bewohners. Und wenn das Pflegeheim dies nicht leisten kann.

    Birgid Eberhardt von der Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH in Sigmaringen (GSW) gab einen interessanten Einblick in die Welt der Smart Home und in AAL.
    Zunächst über Smart Home in einem Gebäudekomplex der nahen Zukunft in Berlin. Danach auch in einem Altbau in der Region Stuttgart.

    Sodann ließ die Rednerin die Zuhörer an der Verwirklichung von „Future Living Berlin“ teilhaben. Dies ist ein Beispiel für neues Wohnen der Zukunft in Berlin Adlershof. Es hat 70 Wohneinheiten in mehreren Wohntürmen samt Gewerbeeinheiten in den Erdgeschossen. Es hat auch einen Ausstellungsbereich und ein Café. 2020 sollen sie bezugsfertig sein. Dann werden sich die Bewohner über „Design für alle“ und Barrierefreiheit freuen können. Ebenso über eine aufgelockerte Bauweise für das soziale Miteinander und über teilweise begrünte Dächer. Dabei wird auch das Regenwasser geregelt zur Nutzung.
    Und die Bewohner werden eine Menge Smart Home-Ausstattung benutzen können.

    Eberhardt zählte dabei vieles auf, wie: „smarte Schalter“, Automatisierungen, Sprachsteuerung und Möglichkeiten für technisches Zusammenwirken. Es soll beispielsweise bei Rauchmelder-Alarm automatisch blinkendes Licht geben. Bei einem Klingeln an der Haustür werde das TV-Gerät sogleich leiser gestellt.
    Für die 1300 Zuhörer waren die höhenverstellbaren Küchenteile und vernetzte Haushaltsgeräte keine Überraschung. Aber zukunftsweisend war die Möglichkeit eines digitalen Schlüssels mit Chipkarte. Das ist für 2021 vorgesehen.

    Erklärung: ein digitaler Schlüssel wird elektronisch gesteuert.

    Smart Home im Altbau

    Birgid Eberhardt beschrieb ebenfalls sehr eindrucksvoll, dass man mit einer Wohnung im Schwäbischen in Sachen Smart Home nicht alt aussehen muss.

    Sie verwies auf „R 10“, rutschfesten Lack für Treppenstufen. Und auf den berühmten doppelten Handlauf. Oder auch auf Fenster und Terassentür mit „schlauem Griff“. Dieser sorge für das Zurückdrehen der Heizung, sobald das Fenster geöffnet wird. Und die Terassentür werde abends, nach dem Löschen des Lichts, automatisch geprüft. Eberhardt erklärte auch: Im Altbau sind auch zeitgesteuerte Geräte und vernetzte Raumwarnmelder möglich. Diese übertragen bei Alarm eine Meldung aufs Handy. Ebenso lasse sich in einer Altbauwohnung ein „Herdwächter“ ermöglichen durch die Nachrüstung seitens eines Elektrikers. Dadurch kann man von vorneherein der Gefahr eines Brandes durch vergessenes Essen auf dem Herd begegnen.

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