27. Juni 2019
    EINFACHE SPRACHE

    Unter 100 000 Euro kein Rückgriff auf Angehörige!

    Erklärung zu dieser Überschrift:
    Landeschef Roland Sing fordert, dass Angehörige von Pflegeheim-Bewohnern erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 100 000 Euro im Jahr, mit Unterhaltszahlungen zu belasten sind.

    Landeschef Roland Sing bezog im „Staatsanzeiger“ Stellung zu den hohen Pflegekosten

    Häufig kommt für pflegebedürftige Menschen das Pflegeheim als letzte Wohnadresse infrage. Nämlich dann, wenn die Pflege zu Hause nicht oder nicht mehr geht. Ein solcher Wechsel bedeutet ein gewaltiger Einschnitt, in vielerlei Hinsicht.

    Roland Sing
    Roland Sing, VdK-Landesverbandsvorsitzender | © VdK

    Viele Außenstehende erahnen es oft, aber sie verdrängen es gerne. Dann trifft es die Betroffenen mit voller Wucht: die hohen Pflegeheim-Eigenanteile. Sie sind auch mit höheren Renten nicht zu schultern. Und sie führen dazu, dass die Heimbewohner ihre Ersparnisse bis zur Armutsschwelle aufbrauchen. Und dass sie dann zum Sozialamt müssen. So macht Pflege arm. Der Rückgriff auf die Kinder der Pflegebedürftigen ist dann der Fall. Es bedeutet in der Praxis, dass diese Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen.
    Daher startete der VdK Baden-Württemberg im Februar die landesweite Aktion 2019 „Pflege macht arm!“ Denn Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland zunehmend zum Armutsrisiko. Der Landesverband Baden-Württemberg fordert vom Land Baden-Württemberg, pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten zu entlasten.
    Erklärung: Investitionskosten sind die Kosten für Ausstattungen, Geräte oder auch Ausbildungskosten der zukünftigen Pflegekräfte.

    Eine weitere Forderung des VdK ist: „Kein Rückgriff auf unterhalts∙verpflichtete Angehörige, wenn ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter 100 000 Euro liegt!“
    Landesverbands∙vorsitzender Roland Sing begrüßte deshalb den Ansatz des Bundesrats von Schleswig-Holstein zum Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit.
    Dieser Ansatz zielt genau darauf ab.
    Sing stellte wieder einmal klar, dass die hohen Eigenanteile in Pflegeheimen in die Armut führen. Und er betonte: „Die ist an sich schon eine entwürdigende Situation am Lebensende. Schlimm für viele Heimbewohner ist, dass sie ihren Eigenanteil selbst nicht mehr tragen können. Und dass das Amt die Kinder in die Verantwortung nimmt.“ Dies habe noch weitreichendere Folgen, so Roland Sing. „Einerseits schrecken ältere Menschen davor zurück, Hilfe vom Sozialamt in Anspruch zu nehmen. Damit die Kinder nicht unterhaltspflichtig werden. Das führt aber zu versteckter Altersarmut und möglicherweise zu schlechterer Pflege. Zum anderen kann der Rückgriff des Sozialamts Streit in die Familien bringen. Besonders bei Geschwistern. Das führt oft dazu, dass nach ‚kostengünstigen Pflegelösungen‘ geschaut wird. Und das ist nicht immer im Interesse des Pflegebedürftigen.“

    Mehr Entlastung nötig

    Aus Sicht des VdK ist es richtig, erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 100 000 Euro die Kinder mit Unterhaltszahlungen zu belasten.
    „Denn sonst müssen die Kinder für die Eltern und die eigenen Kinder Unterhaltzahlungen leisten“, betonte der VdK-Chef.
    Roland Sing verwies im „Staatsanzeiger“ erneut auf die aktuelle VdK-Pflegeaktion: „Eine wichtige Forderung des VdK-Baden-Württemberg ist daher auch: Das Land Baden-Württemberg soll sich wieder an den Investitionskosten beteiligen, wie es schon bis zum Jahr 2010 praktiziert wurde. Dies würde die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner verringern. Und damit wären Angehörige finanziell entlastet.

    Wir geben auch dies zu bedenken: Weniger Menschen wären auf ein Lebensende im Pflegeheim angewiesen, wenn mehr barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen zur Verfügung stünden. Und wenn es mehr Angebote zur Entlastung für pflegende Angehörige gäbe. Das würde auch dem Wunsch der Pflegebedürftigen entsprechen, länger zu Hause wohnen zu können. Und wenn es mehr Angebote zur Entlastung für pflegende Angehörige gäbe, könnten sie besser Pflege und Beruf miteinander vereinbaren.“
    Daher fordert der Sozialverband VdK mehr Tages- und Nachtpflege-Einrichtungen zu schaffen. Pflegende Angehörige müssten die Möglichkeit erhalten, eine berufliche Auszeit zu nehmen, ohne große finanzielle Einbußen. Vergleichbar mit der Elternzeit.
    Dann müssten sie auch keine späteren Renten-Einbußen hinnehmen.“ So sprach Roland Sing eine weitere VdK-Forderung aus.

    VdK

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