12. Juni 2018
    EINFACHE SPRACHE

    Rente von mindestens 50 Prozent muss sein!

    VdK-Landeschef Roland Sing sprach auf Bündnis-Jubiläumsveranstaltung in Stuttgart –
    Podiums∙diskussion mit Politikern

    „Die Ziele nach einem Jahr ‚Bündnis gegen Altersarmut in Baden-Württemberg‘ sind noch lange nicht erreicht.“ Dieser Meinung sind VdK-Landeschef Roland Sing, ver.di-Landesbezirksleiter Martin Gross und Oberkirchenrat Dieter Kaufmann. Er ist der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Württemberg. Auch Ursel Wolfgramm, die Vorstandsvorsitzende von ‚Der Paritätische Baden-Württemberg‘ ist dieser Meinung.

    Die Vertreter des Bündnisses diskutierten mit der SPD-Landesvorsitzenden und Bundestags∙abgeordneten (MdB) Leni Breymaier. Und mit Landtagsvize∙präsidentin und CDU-Abgeordneten (MdL'Mitglied des Landtages) Sabine Kurtz. Es ging um die Frage „Rente die zum Leben reicht?“
    Die Diskussion fand im Hospitalhof statt. Das Bündnis besteht seit April 2017.
    Dazu gehören 31 Sozialverbände, Gewerkschaften, private Gruppen und kirchliche Organisationen in Baden-Württemberg.
    Alle waren bei dem Treffen der Meinung, dass diese Arbeit weitergehen muss.
    Das Bündnis betont, dass die Pläne der großen Koalition zur Rentenpolitik nicht ausreichen, um Altersarmut zu verhindern. Besonders nach dem Jahr 2025.
    Erklärung: die große Koalition ist das Regierungsbündnis der drei Parteien CDU, CSU und SPD.

    Podiumsdiskussion
    © VdK

    Die Bündnisvertreter Roland Sing, Martin Gross, Dieter Kaufmann und Ursel Wolfgramm forderten bei der Diskussion, sich dringend für die erforderlichen weiteren Veränderungen einzusetzen.
    Der VdK-Landeschef will, dass die Rente mindestens 50 Prozent beträgt.
    Und er erinnerte daran, dass früher einmal 53 Prozent gegolten haben.
    Im Moment sind es 48 Prozent.
    Erklärung: Die 48 Prozent sind der Teil, der aus den Löhnen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer errechnet wird. Das ist dann der Betrag, der für die Rentnerinnen und Rentner gilt.

    Roland Sing forderte auch, dass der Rentenstreit endlich aus dem unseligen Parteienstreit herausgehalten wird. So war es nämlich in Deutschland von 1957 bis 1992. Daher hofft Sing, dass eine Renten∙kommission bald eingesetzt wird, wie es im Koalitionsvertrag steht.
    Erklärung: die Renten∙kommission ist eine Gruppe von Fachleuten, die sich mit Fragen zur Rente gut auskennt.

    Roland Sing erinnerte zudem daran: Das Hauptanliegen des Bündnisses, das im April 2017 zur Gründung geführt hatte ist: Die gesetzliche Rente soll auf Dauer für die Kinder und Enkel sicher sein, wenn sie selbst in Rente gehen.
    Sing forderte zudem, dass die Mütterrente, die im Koalitionsvertrag steht, auch verändert wird. Sie soll für alle Mütter gelten. Und sie soll aus Steuermitteln bezahlt werden. Das ist eine gesellschafts∙politische Aufgabe. Und daran müssen auch alle gesellschaftlichen Gruppen beteiligt werden, so Roland Sing.
    Erklärung: Damit ist gemeint, dass die Rente nicht mehr alleine aus den Rentenkassen bezahlt werden soll.

    Ver.di-Landeschef Gross betonte bei der Diskussion: „Bessere Erwerbs∙minderungs∙renten, Mütterrente II und die Festsetzung bei 48 Prozent bis 2025 sind erste Verbesserungen in der Rentenpolitik. Mit diesen Schritten werden aber die eigentlichen Probleme, die ab 2030 zu massenhafter Altersarmut führen, nicht mal ansatzweise gelöst. Die Weichen dafür müssen jetzt gestellt werden. Deshalb wird unser Bündnis weiter Druck auf die Politik machen.“

    Und Oberkirchenrat Kaufmann stellte klar: „Wer sein Leben lang gearbeitet hat und dann zum Bittsteller werden muss, weil die Rente nicht reicht, der erlebt eine tiefe Kränkung. Altersarmut kann fast nie rückgängig gemacht werden. Es muss verhindert werden, dass diejenigen Menschen nicht am Ende zusätzlich bestraft werden, die schon während des Berufslebens schlechter dastanden. Die Vorstandsvorsitzende von ‚Der Paritätische‘ Wolfgramm sagte: „Die geplante Grundrente ist keine eigenständige Rentenleistung. Denn sie soll nur Beziehern von Grundsicherung zustehen. Aber auch nur dann, wenn sie mindestens 35 Jahre an Beitragszeiten nachweisen können. Rentnerinnen und Rentnern, die lange Jahre mit einem geringen Einkommen versichert waren, sollen hingegen gar keine Grundrente zustehen. Das ist ungerecht. Dadurch entstehen mehr unterschiedliche Klassen in der Alterssicherung. Das ist von einer Anerkennung der Lebensleistung weit entfernt.“
    Weitere Infos zum Bündnis gibt es unter: http://buendnis-gegen-altersarmut.de im Internet.

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.