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Beim VdK-Landesverbands-tag war es soweit:
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg und der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg (DMB) unterzeichneten eine Kooperations-vereinbarung.
Erklärung: Kooperations-vereinbarung ist eine Vereinbarung für eine Zusammenarbeit.
Mit dieser Vereinbarung wollen die beiden Partner bei Fragen zur Wohnungspolitik zusammenarbeiten.
Beide Partner wollen sich für eine gerechte Wohnraum-versorgung einsetzen.
Insbesondere in der Landespolitik und in der Kommunalpolitik.
Erklärung: Kommunalpolitik ist Politik für eine Stadt oder Gemeinde.
Beide Partner wollen zudem die Bevölkerung dafür aufmerksam machen.
Damit in Baden-Württemberg auch für die Zukunft Mietwohn-räume gestaltet werden.
Denn beide Verbände wissen, dass es in Zukunft mehr ältere Menschen gibt und, dass mehr barrierefreie Wohnungen benötigt werden.
Außerdem legt der Kooperationsvertrag fest, dass VdK-Mitglieder auch Mitglied in einem der DMB- Mietervereine werden können, ohne Aufnahmegebühr.
Dazu müssen sie den Mitgliedsausweis vom VdK vorlegen.
Zudem können Mitglieder der DMB- Mietvereine eine allgemeine Erstberatung bekommen in einer der 35 Servicestellen des VdK im Lande.
Wenn die Beratung mehr ins Einzelne gehen soll, zum Beispiel bei Anträgen oder Klagen, muss man Mitglied werden beim VdK- Baden-Württemberg.
Weitere Infos zur Kooperation gibt es im Internet unter: www.vdk-bawue.de
Infos über den Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg und seine Mietvereine gibt es unter: www.mieterbund-bw.de Sie können auch beim VdK-Baden-Württemberg in Stuttgart erfragt werden.
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