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Zentrale Nachbesserungen fordert der Sozialverband VdK beim geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG). Vor Journalisten in Stuttgart rief der Vizepräsident des VdK Deutschland und Landeschef von Baden-Württemberg, Roland Sing, den Gesetzgeber dazu auf, beim BTHG generell auf die Einkommens- und Vermögensanrechnung zu verzichten, wenn schwer- und schwerstbehinderte Menschen Teilhabeleistungen benötigen.
Sing erinnerte an das von der Großen Koalition in Berlin selbst formulierte Gesetzesziel, einen Systemwechsel zu vollziehen, weg vom bisherigen, staatlich verordneten, Fürsorgesystem hin zur eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Teilhabe. „Und dies lässt sich mit – wenn auch vergrößerten Freibeträgen bei der Einkommensanrechnung der Betroffenen – nicht realisieren“, betonte er.
Ebenso wenig könne es sein, dass bei notwendigen Teilhabe- und Assistenzleistungen zunächst weiterhin das Einkommen und Vermögen des Lebens- oder Ehepartners des Schwer- und Schwerstbehinderten mit herangezogen werde, kritisierte Roland Sing den BTHG-Entwurf. „Solche Regelungen erschweren das Ziel dieser Menschen, ein ganz normales Leben zu führen, ungemein“, brachte der VdK-Vizepräsident die Verbandskritik auf den Punkt.
Außerdem warnte der VdK-Landesvorsitzende davor, den Kreis der Leistungsberechtigten im BTHG einzuschränken. Hintergrund ist hier der Plan des Gesetzgebers, neun Hilfebedarfsgruppen festzulegen und als Voraussetzung für die Leistungsgewährung Hilfe in mindestens fünf Bereichen zu fordern. Ebenso wenig dürfe man, so Roland Sing, die Betroffenen auf die geringeren Leistungen der Pflegeversicherung verweisen. Er verlangte vom Gesetzgeber eine Abkehr von dem geplanten Vorrang „Pflege vor Eingliederungshilfe“. „Stattdessen müssen die Menschen mit Behinderung vorrangig Eingliederungshilfe bekommen“, bekräftigte VdK-Vizepräsident Sing.
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