12. Oktober 2015
    AKTUELLES

    VdK: „Der Zusatzbeitrag muss weg!“

    Medizinischer Fortschritt, Preis- und Tarifsteigerungen im Gesundheitswesen dürfen nicht allein von Versicherten finanziert werden

    „Der Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte muss weg!“, forderte der Vizepräsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Roland Sing, am Wochenende auf dem VdK-Gesundheitstag in der Stuttgarter Liederhalle. Vor rund 800 Teilnehmern appellierte Sing an den Gesetzgeber, zur paritätischen Finanzierung bei der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. Es sei unsozial und ungerecht, dass die gesetzlich Versicherten die Kosten des medizinischen Fortschritts, Preis- und Tarifsteigerungen alleine tragen müssten. Der VdK-Gesundheitsexperte verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Belastungen, die die Versicherten seit Langem aus eigener Tasche bezahlen müssten, wie beispielsweise heftige Zuzahlungen.

    Der VdK-Landesverbandsvorsitzende von Baden-Württemberg verwies auf die neuen Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) sowie des Präventionsgesetzes. Es könne nicht sein, dass solche notwendigen Leistungen von den Versicherten über Zusatzbeiträge alleine finanziert werden müssten. „Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung und zur Beteiligung der Arbeitgeber ist aus Gründen der sozialen Balance dringend geboten“, bekräftigte Roland Sing. Und mit Blick auf das Präventionsgesetz betonte er: „Es geht hier um gesamtgesellschaftliche Aufgaben und die sind auch über Steuern zu finanzieren.“

    Dies gelte gerade auch für Kosten im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsthematik. „Keinesfalls dürfen Kosten dafür den Sozialversicherten auferlegt werden“, sagte Sing unter dem großen Beifall der 800 Zuhörer und rief die Verantwortlichen dazu auf, die Senkung des Steuerzuschusses für gesamtgesellschaftliche Leistungen, zum Beispiel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung um 7,3 Milliarden Euro zugunsten des Bundeshaushalts, zurückzunehmen. „Ein ausgeglichener Bundeshaushalt darf nicht mit Hilfe aus Mitteln von Beitragszahlern der Sozialversicherung erreicht werden.“

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