15. Dezember 2014
    AKTUELLES

    Noch bis Jahresende Überprüfungsanträge stellen!

    Wichtig zur Rechtswahrung für volljährige erwerbsgeminderte Behinderte, die bei Eltern oder in WG leben

    Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg rät erwachsenen Menschen mit Behinderung, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen, bezüglich der Höhe ihrer Regelbedarfsstufe noch bis 31. Dezember 2014 einen Überprüfungsantrag zu stellen. So könnten sie ihre Rechte hinsichtlich ihrer etwaigen Leistungsansprüche aus dem Jahr 2013 sichern.

    Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Juli 2014. Da hatte das BSG entschieden, dass die generelle Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung, die bei Angehörigen oder beispielsweise in Wohngemeinschaften (WGs) leben, in die niedrigere Bedarfsregelstufe 3, als unzulässige Benachteiligung zu werten sei. Der VdK hatte damals diese BSG-Entscheidung als positives Signal für die rund 40 000 betroffenen Behinderten ausdrücklich begrüßt. Eine Benachteiligung dieser Menschen werde beseitigt, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Wie der Sozialverband mitteilt, gehe es hier derzeit um 391 Euro in Regelstufe 1 statt nur um 313 Euro in Stufe 3.

    Problematisch sei nun, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Sozialämter im August angewiesen habe, diese BSG-Entscheidung noch nicht in die Praxis umzusetzen, da es – nach der Zurückweisung an die konkret betroffenen Sozialgerichte – noch an rechtskräftigen Urteilen fehle. Dieses Vorgehen führe, so der VdK, im Ergebnis dazu, dass ohne Widerspruch oder gestellten Überprüfungsantrag jegliche Ansprüche der betroffenen Behinderten für das Jahr 2013 mit Beginn von 2015 verfallen würden – „immerhin rund 900 Euro pro Person“. Daher seien Überprüfungsanträge noch in 2014 wichtig. Der VdK Baden-Württemberg verweist in diesem Zusammenhang auf Musterüberprüfungsanträge, die zum Beispiel unter http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/ im Internet abrufbar seien.

    Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg zählt zurzeit 223 000 Mitglieder. Er setzt sich seit fast 70 Jahren für die sozialen Belange behinderter, älterer und sozial benachteiligter Menschen ein. Die derzeit 44 hauptamtlichen VdK- Sozialrechtsreferenten vertreten Verbandsmitglieder in sozialrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren und können Betroffene auch bei Streitfällen in Sachen Grundsicherung beraten und vertreten.

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