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„Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg begrüßt die Neufassung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, fordert aber Nachbesserungen zugunsten der gut 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg“, betonte der VdK-Vizepräsident und Landesverbandsvorsitzende Roland Sing anlässlich der Anhörung letzten Donnerstag im Landtag.
Eine wesentliche VdK-Forderung ist die Herstellung der Barrierefreiheit. „Und die muss“, so Sing, „auch bei Umbaumaßnahmen gelten“. Um hier die Finanzierung zu sichern müsse das Land Darlehen und Fördergelder bereitstellen, denn barrierefreie Einrichtungen seien ganz wesentlich für die gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderung. Ebenso forderte Roland Sing die gesetzliche Festschreibung einer Berichtspflicht des regierungsunabhängigen Landesbehindertenbeauftragten während seiner Amtszeit. Dies steigere die Akzeptanz dieses noch relativ jungen Amtes in Baden-Württemberg. Zugleich diene die Berichtspflicht der Aufklärung und komme so auch den Betroffenen zugute.
Im Rahmen der Anhörung erneuerte der VdK-Landeschef und Vorsitzende des Landesseniorenrats (LSR) auch die Forderung beider Verbände nach der Berufung eines Patienten- und Pflegebeauftragten für Baden-Württemberg. Dies sei in anderen Bundesländern längst Realität. Schließlich müssten die behinderten und chronisch kranken Menschen sowie die – gerade auch aufgrund des demografischen Wandels – immer zahlreicheren Älteren einen unabhängigen Fürsprecher bekommen.
Ausdrücklich begrüßte Roland Sing die Einführung von Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene, um den behinderten Menschen – neben der Landesebene – auch direkt vor Ort einen Ansprechpartner und Interessenvertreter zu bieten. Hier befürworte der Sozialverband VdK jedoch das Nebeneinander von Haupt- und Ehrenamt. Ein „Gemischtes System“ trage dem vielfach großen Potenzial der ehrenamtlich engagierten Menschen besser Rechnung, als das „Entweder oder“, wie jetzt für das neue L-BGG vorgesehen.
Der VdK-Landeschef lobte auch ausdrücklich die L-BGG-Neuregelungen, wonach die Verwendung von Hilfsmitteln unter den Schutz des Gesetzes fallen solle. Dies schaffe Klarheit beispielsweise bei Streitfällen um die Nutzung von Blindenhunden. Sing erinnerte hier an Fälle der Verweigerung der Blindenhundbegleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Einrichtungen. Zum Schluss seiner Stellungnahme rief Roland Sing dazu auf, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Lande genau zu beobachten und das Landesbehindertengleichstellungsgesetz stets – wenn nötig – dieser Entwicklung anzupassen. Werner Raab MdL, VdK-Bezirkschef von Nordbaden und Landesvize, betonte anlässlich der Anhörung, dass sich seine CDU-Landtagsfraktion geschlossen den Forderungen des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg angeschlossen habe.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg zählt zurzeit 223 000 Mitglieder. Er setzt sich seit fast 70 Jahren für die sozialen Belange behinderter, älterer und sozial benachteiligter Menschen ein.
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