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Der Fonds Heimerziehung läuft zum 31. Dezember 2014 aus. Hierauf weist die Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Baden-Württemberg in Stuttgart hin. Diese Einrichtung für ehemalige Heimkinder, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in öffentlicher Erziehung untergebracht waren, gibt es seit dem Frühjahr 2012. Sie ist zuständig für ehemalige Heimkinder, die aktuell in Baden-Württemberg wohnen und in der Zeit zwischen 1949 und 1975 in Westdeutschland in einem Heim waren oder die von einer baden-württembergischen Behörde ins Heim eingewiesen wurden und die gegenwärtig nicht in einem westdeutschen Bundesland wohnen. Hintergrund dieser Einrichtung und des Fonds Heimerziehung sind bekannt gewordene Fälle von Misshandlung aufgrund damaliger rigoroser Erziehungsmethoden, Fälle von sexuellem Missbrauch oder auch von regelmäßiger unentlohnter Arbeit der jugendlichen Heimbewohner.
Bei der Stuttgarter Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung haben Betroffene die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen über ihre Erfahrungen im Heim zu sprechen. Hierfür stehen Irmgard Fischer-Orthwein, Leena Schmeller-Müller und Lea Rappmann zur Verfügung. Sie helfen bei der persönlichen Aufarbeitung der Heimzeit und auch bei der Aktensuche. Hierüber informiert ein Infoflyer der Beratungsstelle und verweist auf die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch Leistungen zu vereinbaren, die auf der individuellen Situation und dem konkreten Hilfebedarf der Betroffenen beruhen. Hierbei werden die Beraterinnen durch den Rechtsanwalt Thomas Mörsberger unterstützt, der vor einigen Jahren zu den Initiatoren des vom Deutschen Bundestag einberufenen Runden Tischs Heimerziehung gehörte.
Die Beratungsstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung juristisch gesehen sogenannte Freiwilligkeitsleistungen sind. Sie würden deshalb nicht mit gesetzlichen Sozialleistungen oder auch vergleichbaren Leistungen verrechnet. Denkbar seinen beispielsweise Zuschüsse für Therapien, die keine Krankenkasse zahle, aber auch Sachleistungen wie Wohnungsrenovierung oder technische Geräte für den Haushalt. Zum Beratungsgespräch bei der Anlaufstelle sollten – nach Möglichkeit – Nachweise wie Zeugnishefte mit Stempel der Einrichtung, die Bescheinigung des Einwohnermeldeamts für die Zeit der Heimunterbringung oder auch der Rentenversicherungsverlauf mitgebracht werden. Seien keine Dokumente der Einrichtung oder des Jugendamts von der damaligen Heimerziehung (1949 bis 1975) auffindbar, so könne es wichtig sein, für weitere Recherchen auf Erinnerungen zurückzugreifen. Infrage kämen hier beispielsweise Erinnerungen an andere Kinder, an Betreuungspersonal oder auch an besondere Vorkommnisse. Diese Erinnerungen sollten die Betroffenen aufgeschrieben zum Beratungstermin mitbringen, ebenso Erinnerungsstücke oder Fotos. Über weitere Details informiert die Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart. Sie betont, dass jedes ehemalige Heimkind unabhängig von der Dauer der Unterbringung aktuellen Unterstützungsbedarf geltend machen könne, soweit nachvollziehbar ein Zusammenhang mit persönlich erfahrenem Leid beziehungsweise Unrecht erkennbar sei. Die Kosten könnten bis zu einer Höhe von insgesamt 10 000 Euro übernommen werden, wenn mit der Anlauf- und Beratungsstelle eine entsprechende Vereinbarung getroffen und diese durch die Fondsverwaltung des Fonds Heimerziehung freigegeben werde. Dies müsse dann noch im Jahr 2014 erfolgen.
Die Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Baden-Württemberg befindet sich am Feuerseeplatz 5, 70176 Stuttgart, Telefon (07 11) 90 05 19 -10 oder -11 oder -13, Fax (07 11) 90 05 19 -29; Kontaktaufnahme auch unter fischer-orthwein@abh-bw.de , rappmann@abh-bw.de oder schmeller-mueller@abh-bw.de per E-Mail. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Weitere Informationen gibt es auch unter http://www.fonds-heimerziehung.de/ im Internet. Wissenschaftlich begleitet und unterstützt wird die Beratungsstelle durch einen Beirat mit einer Geschäftsstelle an der Hochschule Esslingen. Dort steht Iris Weiser zur Verfügung (iris.weiser@hs-esslingen.de oder telefonisch unter (07 11) 3 97 - 38 00). Unterstützung könnten Betroffene auf Wunsch auch von einem ehemaligen Heimkind, das jetzt dem Beirat angehört, bekommen, betonte Heidelore Rampp gegenüber der Redaktion der VdK-Zeitung. Die Stuttgarterin fungiert selbst als Betroffenen-Beiratsmitglied.
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