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Erfreulicherweise befasst sich der Koalitionsvertrag der Bundesregierung intensiv mit dem Thema „Demografischer Wandel“. Der Vertrag enthält eine ganze Reihe von Absichtserklärungen, die künftige Rechtslage neu zu gestalten und so durch gesetzgeberische Änderungen dahingehend Einfluss zu nehmen, dass der demografischen Entwicklung auch tatsächlich Rechnung getragen wird. Dies ist insgesamt zu begrüßen. Wünschenswert wäre, dass zum Beispiel im Bereich der Absicherung des Pflegerisikos relativ schnell, das heißt noch in diesem Jahr, eine umfassende und den Namen wirklich verdienende Pflegereform auf den Weg gebracht wird, so dass sie zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.
Fakt ist aber auch, dass in vielen Bereichen zwar der Ruf nach dem Gesetzgeber erfolgt, dieser aber gar nicht erforderlich ist. So ist zum Beispiel längst entschieden, dass die geriatrische Rehabilitation eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Wie ist aber die tatsächliche Lage? Zunächst ist festzustellen, dass betreuende, beziehungsweise pflegende Angehörige über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gar nicht oder nicht ausreichend informiert sind. Auch die Betroffenen wissen oft nicht, welche Möglichkeiten gegeben sind, dem Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ zum Durchbruch zu verhelfen. In Baden-Württemberg gibt es ein Geriatriekonzept seit dem Jahr 1989. Die vorherige Landesregierung und die jetzt amtierende Regierung von Baden-Württemberg haben sich eine Überarbeitung dieses Konzepts zum Ziel gesetzt. Die Frage ist, warum diese Überarbeitung sechs Jahre dauern muss und immer noch nicht verabschiedet ist?
Ein anderes Feld ist das Thema Pflegestützpunkte. Die Aufgabenbeschreibung, die personelle Besetzung und die Öffnungszeiten lassen nur den Schluss zu, dass hier erhebliches Verbesserungspotenzial, gerade für die betreuenden Angehörigen, gegeben ist. Im Übrigen stellt sich die Frage, weshalb die Pflegestützpunkte in ihrer Aufgabenstellung relativ eng gehalten werden. Weshalb können Pflegestützpunkte nicht gleichzeitig Wohnraumberatung und Hilfestellungen im praktischen Leben für ältere Menschen geben? Natürlich geht dies mit der heutigen Ausrichtung und insbesondere bei der jetzigen personellen Besetzung nicht. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Dies gilt im Übrigen auch für die Finanzierung. Wenn wir den demografischen Wandel erfolgreich bewältigen wollen, muss die Gesellschaft bereit sein, in Vorbeugung, beziehungsweise in Prävention, zu investieren, das heißt, wir müssen erreichen, dass möglichst viele Menschen – auch wenn sie schon beeinträchtigt sind – ihr eigenes Leben weiter meistern können. Dies geht aber nur, wenn umfassende Beratung und Begleitung organisiert wird, wobei die notwendige Hilfe nicht immer nur durch professionelle Kräfte, sondern auch durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet werden kann. Impulsgeber müssten aber formal bestehende Einrichtungen sein, so zum Beispiel die Pflegestützpunkte.
Ein weiteres Feld ist die ambulante Sterbebegleitung. Gesetzgeberisch sind hier alle Voraussetzungen geschaffen worden, dass zum Beispiel in Baden-Württemberg eine flächendeckende ambulante palliative Versorgung möglich wird. Woran fehlt es? Eindeutig an dem Willen der nach dem Gesetz dazu bestimmten Organisationen. Dies sind die Kommunen, die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und nicht zuletzt (eigentlich zu allererst!) das zuständige Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. Diese wenigen Beispiele zeigen auf, dass es zwar notwendig ist, gesetzgeberische Rahmenbedingungen zu bekommen, viel entscheidender ist aber, dass die bereits heute gesetzgeberisch vorhandenen Möglichkeiten intensiv genutzt werden und dass die Bereitschaft geweckt wird, tatsächlich durch praktisches Handeln und praktische Hilfestellungen das selbstbestimmte Leben zu Hause so lange wie möglich zu gewährleisten. Wünschenswert wäre, dass bei den eingerichteten Gesundheitskonferenzen der Landkreise die notwendigen Maßnahmen und die erforderlichen Schritte für deren Umsetzung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Und es sollte auch zu entsprechenden Empfehlungen für die Umsetzung kommen. So empfiehlt der Landesseniorenrat (LSR) allen Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräten, sich als „Wächter“ zu verstehen und die immer wieder notwendigen und auch möglichen Maßnahmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen einzufordern.
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