2. Dezember 2013
    AKTUELLES

    Sparkassenverband und 14 Verbände unterzeichnen

    Zielvereinbarung zu barrierefreien Bankdienstleistungen

    Roland Sing unterschreibt für VdK

    Gemeinsam mit 14 Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen – darunter auch der Sozialverband VdK – hat der Sparkassenverband Baden-Württemberg am 1. Oktober 2013 eine Zielvereinbarung zu barrierefreien Bankdienstleistungen unterzeichnet. Ziel des Vertrags ist, dass Menschen mit Behinderung alle Dienstleistungen der Sparkassen barrierefrei und ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen können. Die 53 Sparkassen in Baden-Württemberg wollen diesem Ziel jetzt im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung näher kommen.

    Sozialministerin Katrin Altpeter bezeichnete die Zielvereinbarung als in vielerlei Hinsicht innovativ und beispielhaft. „Hier wird deutlich, dass sich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht auf einzelne Lebensbereiche beschränkt, sondern vielmehr alle Lebensbereiche umfasst“, betonte sie. Die Ministerin würdigte bei der Unterzeichnung das Engagement der Sparkassen als „vorbildlich“. Es setze wegweisende Maßstäbe für den gesamten Finanzdienstleistungssektor. „Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung zeigen die Sparkassen für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche im Südwesten, dass soziales Handeln und wirtschaftlicher Erfolg nicht im Gegensatz zueinander stehen müssen. Als Verband wollen wir die Sparkassen im Land unterstützen, noch mehr barrierefreie Angebote zu entwickeln und umzusetzen“, so Sparkassenpräsident Peter Schneider. Als öffentlich-rechtliche Finanzgruppe, die von den Kommunen und Landkreisen getragen wird, wolle man hier als Vorreiter vorangehen. Die Zielvereinbarung mache deutlich, was mit dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen und mit der Gemeinwohlorientierung gemeint sei – nämlich die Versorgung aller Menschen mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Das sei ein wichtiger Beitrag zu einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Schneider hob bei der Unterzeichnungszeremonie hervor, dass bereits heute viele Sparkassen einzelne Dienstleistungen barrierefrei anbieten und insbesondere bei Neu- und Umbauten darauf achten würden. Mit der Vereinbarung wolle man erreichen, dass möglichst alle Dienstleistungen der Sparkassen flächendeckend in ganz Baden-Württemberg barrierefrei angeboten werden.

    VdK-Landeschef Roland Sing (Zweiter von links) unterschrieb für den Sozialverband VdK Baden-Württemberg.
    VdK-Landeschef Roland Sing (Zweiter von links) unterschrieb für den Sozialverband VdK Baden-Württemberg.

    So enthält der Vertrag 19 ganz konkrete Bausteine, wie jede Sparkasse noch mehr für Menschen mit Behinderungen tun kann. Das beginnt bei der Willkommenskultur, der besseren Information im Internet, geht über Angebote für Menschen mit Einschränkungen, wie den Aufbau barrierefreier Geldautomaten, die Schulung der Mitarbeiter bis hin zum Angebot barrierefreier Arbeitsplätze. Barrierefrei bedeutet dabei immer, dass Einrichtungen, Gegenstände und Medien so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe benutzt werden können. Dabei sind grundsätzlich alle Behinderungsarten gemeint – Sinneseinschränkungen wie Schwerhörigkeit, Taubheit, Sehbehinderung oder Blindheit, Körperbehinderungen aller Art aber auch kognitive Einschränkungen.

    Die Zielvereinbarung wurde durch eine Verhandlungskommission zwischen dem Sparkassenverband und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen erarbeitet. Dabei hatte der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein die Federführung. Dessen stellvertretende Vorsitzende Brigitte Schick – zugleich Vorsitzende des Landesblinden- und -sehbehindertenverbands – ging in ihrer Rede auf die rechtlichen Grundlagen und auf die Notwendigkeit von verbindlichen Vereinbarungen ein. Dabei bezeichnete Schick die Zielvereinbarung mit dem Sparkassenverband als einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und einen wichtigen Schritt hin zur Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Nun müssen alle Beteiligten diese Zielvereinbarung nach ihrer Unterzeichnung gemeinsam mit Leben erfüllen“, so Schick. Ein weiterer Wunsch der Behindertenverbände ist, die Mitarbeiter der Sparkassen über den richtigen Umgang mit Menschen mit Behinderung zu informieren. Dies ist auch ein Baustein der Zielvereinbarung. So sollen Berührungsängste abgebaut und der richtige Umgang mit unterschiedlichen Behinderungsarten erleichtert werden.

    Anmerkung der Redaktion: Zu den 14 an der Zielvereinbarung beteiligten Verbänden gehören neben dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg und dem Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein, der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden, der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg, der Landesverband Kleinwüchsiger Menschen, der Landesverband des Deutschen Schwerhörigenbunds, die LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg, der Landesblinden- und -sehbehindertenverband, der Landesverband der Gehörlosen, der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Baden-Württemberg, der Landesverband der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen, PRO RETINA Deutschland sowie das Zentrum für selbstbestimmtes Leben – Aktive Behinderte in Stuttgart. Zudem unterstützt der Landesseniorenrat die Zielvereinbarung, denn Barrierefreiheit ist auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein zentrales gesellschaftliches Anliegen. Die Zielvereinbarung ist unter www.sv-bw.de einsehbar. Im Internet will man auch regelmäßig berichten, welche Sparkassen der Zielvereinbarung beigetreten sind. Darüber hinaus wird diese Vereinbarung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.

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