AKTUELLES

    Mutter-/Vater- und Kind-Kuren – die gesetzlichen Grundlagen/die wichtigsten Fragen:

    Mutter-/Vater- und Kind-Kur – Was ist das?

    Mütter/Väter in Familienverantwortung sind in ihrem Alltag zahlreichen Belastungen und Anforderungen ausgesetzt. Diese führen häufig zu schweren Erschöpfungszuständen, gesundheitlichen Störungen und Schädigungen.

    Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 wurden deshalb Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Frauen (und Männer) in Familienverantwortung gezielt gestärkt. Sie sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der Krankenkassen, wenn sie medizinisch indiziert sind. Der Gesetzgeber hat dabei ausdrücklich klargestellt, dass das gestufte Prinzip „ambulant vor stationär" im Bereich der Mutter-Kur, der Mutter-Kind- beziehungsweise der Vater-Kind-Maßnahmen nicht gilt, weil der Abstand zur Alltagsverantwortung ein ganz wesentlicher Faktor für die Erreichung der Vorsorge- beziehungsweise Rehabilitationsziele ist.

    Wie lange bin ich zur Kur?

    Eine stationäre Mutter-Kind-Kur dauert in der Regel drei Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich und werden dann in der Klinik beantragt.

    Muss ich Urlaub beantragen?

    Nein. Eine Kurmaßnahme ist rechtlich wie ein stationärer Klinikaufenthalt zu bewerten. Urlaub ist hierzu nicht erforderlich.

    Wer zahlt?

    Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die Mutter/der Vater einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag selbst zahlen muss. Bei einer dreiwöchigen Maßnahme beträgt der Eigenanteil 220 Euro. Kinder müssen keinen Eigenanteil tragen. Für die Fahrtkosten erhält man einen Fahrtkostenzuschuss. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Näheres erklärt Ihnen Ihre jeweilige Krankenkasse.

    Und Privatversicherte?

    Als Privatpatient rechnet die Klinik alle Leistungen unmittelbar mit Ihnen persönlich ab, das heißt, Sie selbst sind zahlungspflichtig. Je nach bestehender privater Krankenversicherung erhalten Sie gegebenenfalls später Erstattungen von Ihrer Krankenversicherung. Allerdings sind die privaten Krankenversicherungen in den Leistungen sehr unterschiedlich. Daher sollten Sie sich rechtzeitig vorher bei Ihrer Versicherung erkundigen, damit Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

    Bis zu welchem Alter können Kinder aufgenommen werden?

    In der Ostseeklinik Zingst ist die Aufnahme von Kindern ab dem ersten und bis zum 14. Lebensjahr vorgesehen. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Klinik möglich.

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