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Unsere befreundeten Landesverbände Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurden von den Wassermassen der Flutkatastrophe hart getroffen: Einige VdK-Beratungsstellen, beispielsweise in Ahrweiler und Stolberg, wurden von den Fluten völlig zerstört. Der Wiederaufbau wird sicherlich Monate in Anspruch nehmen. Doch auch oder gerade in dieser Zeit benötigen unsere Mitglieder sozialrechtliche Unterstützung und Beratung. Deswegen startet der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. eine eigene Spendenaktion.
VdK-Stiftung Baden-Württemberg
Bank: Aareal Bank
IBAN: DE31 5501 0400 0458 6870 20
BIC: AARBDE5WDOM
Betreff: VdK-Fluthilfe
Bitte geben Sie bei der Überweisung einer Spende Ihren Namen und Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger an, damit wir Ihnen ggf. eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen können.
Jede Spende wird vollumfänglich für den oben genannten Zweck verwendet!
Fordern Sie hier Ihre Spendenbescheinigung an:
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. ist nach § 5 KStG als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (KSt) befreit. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
(Steuernummer: 99018/05217 - Finanzamt Stuttgart)
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.
Für eine Spendensumme unter 300 € pro Jahr genügt eine Kopie Ihres Kontoauszugs in Verbindung mit dem Ausdruck des Spendenauftrags. Gerne stellen wir Ihnen dennoch eine Spendenbescheinigung ab 10 Euro aus.
Bei einer Spendensumme über 200 € im Jahr erhalten Sie von uns zu Beginn des kommenden Jahres automatisch eine Bestätigung für das Finanzamt.
Vergessen Sie nicht, Ihre Spende Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
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