Über acht Millionen für Mitglieder erstritten

    Mehr als 40 VdK-Sozialrechtsreferenten stehen im Lande bereit

    Seit Jahrzehnten gehört der VdK-Sozialrechtsschutz zu den zentralen Mitgliederserviceleistungen des Verbands. Derzeit stehen allein in Baden-Württemberg 40 hauptamtliche Sozialrechtsreferenten für die Mitglieder zur Verfügung – Tendenz weiter steigend. Aufgrund des gestiegenen Beratungs- und Hilfebedarfs ist der VdK-Sozialrechtsschutz in Baden-Württemberg seit Ende der 1990er-Jahre und vor allem auch im letzten Jahrzehnt weiter ausgebaut worden. Neue Sozialrechtsexperten, überwiegend Volljuristen, wurden eingestellt und neue VdK-Servicestellen geschaffen. Allein seit dem Jahr 2010 wurden acht neue VdK-Domizile eingeweiht – neue Geschäftsstellen sowie VdK-Büros, die in größere und bessere Räumlichkeiten umzogen.

    Die baden-württembergischen Sozialrechtsreferenten erledigten im Jahr 2014 mehr als 11 500 Verfahren. Dabei erstritten sie nahezu 8,5 Millionen Euro an Nachzahlungen für die Sozialrechtsschutz begehrenden Menschen. Mitglieder oder auch Neumitglieder, können sich unter anderem bei Streitfällen mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, der Pflegeversicherung, den Sozialämtern, den Berufsgenossenschaften, den Landratsämtern (Versorgungsverwaltungen) oder auch den Jobcentern (Hartz IV) an die VdK-Sozialrechtsreferenten wenden und sich von ihnen juristisch vertreten lassen. Auch Nichtmitglieder dürfen ohne „Schwellenangst“ zur Sprechstunde kommen.

    Die Sprechzeiten finden Sie unter .

    Die Sprechzeiten kann man auch in der VdK-Landesverbandsgeschäftsstelle in 70176 Stuttgart, Johannesstraße 22, Fax (07 11) 6 19 56 – 99 schriftlich oder unter der Telefonnummer (07 11) 6 19 56 – 0 fernmündlich erfragen, ebenso vor Ort in den 31 VdK-Servicestellen und in den Bezirksverbandsgeschäftsstellen von Heidelberg, Freiburg und Tübingen.

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