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Mit Terminvereinbarung: Ab 15. Juni wieder Beratung vor Ort
Nach einer mehrwöchigen Schließung öffnen die VdK-Beratungsstellen der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH schrittweise für den Publikumsverkehr. Ab Montag, den 15. Juni, sind Präsenztermine bei den Sozialrechtsreferentinnen und –referenten wieder möglich. Jedoch findet die persönliche Sozialrechtsberatung ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Das bedeutet: Der Zutritt zu den Beratungsstellen erfolgt nur mit einem festen Termin. Unsere Außensprechstunden finden vorerst noch nicht statt.
Um die Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter nicht zu gefährden, genießt der Gesundheitsschutz weiterhin oberste Priorität: Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind daher leider nicht möglich. Wir bitten Sie außerdem darum, nur alleine zur Sprechstunde zu erscheinen. Eine Begleitung durch Assistenzpersonen (Familienangehörige, Übersetzer, Betreuer oder persönliche Helfer) ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und vorab mit den Sozialrechtsreferentinnen und –referenten abzuklären.
Bitte beachten Sie: Persönliche Sozialrechtsberatungen finden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.
In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass sich sehr viele Anliegen auch in der telefonischen Beratung schnell und unbürokratisch klären lassen. Daher beraten wir Sie zu Ihrem und unseren Schutz gerne auch weiterhin telefonisch.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Landesverbandshomepage.