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Die aktuell zugespitzte Lage hinsichtlich des Coronavirus führt auch beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. zu Einschränkungen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Wir beobachten die Lage weiter und halten Sie auf unserer Landesverbandshomepage auf dem Laufenden.
Die Geschäftsstellen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V. bleiben ab Montag, den 23. März geschlossen. Um den Betrieb unserer VdK-Geschäftsstellen auch weiterhin sicherzustellen, bieten wir Ihnen Telefontermine an: Die Beratungen erfolgt somit per Telefon, E-Mail oder Fax. Bitte nehmen Sie daher nur noch telefonisch mit uns Kontakt auf.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige VdK-Geschäftsstelle.
Wir bitten um Verständnis, wenn es aktuell zu längeren Wartezeiten kommt. Nutzen Sie bitte die anrufschwächeren Zeiten in den Mittagsstunden.
Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt ohne Einschränkungen: Wir rufen Sie zurück, besprechen alles Notwendige telefonisch und schicken Ihre Originale umgehend an Sie zurück.
Mit diesen Maßnahmen möchten wir alle Beteiligten so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus schützen. Denn viele unserer VdK-Mitglieder haben Vorerkrankungen oder sind aufgrund von Alter und Behinderung im Falle einer Ansteckung besonders gefährdet, einen schweren Verlauf der Erkrankung zu erleiden. Daher muss auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. handeln, denn wir nehmen die Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern sehr ernst.
Erst einmal besteht für Sie kein Grund zur Sorge, denn in vielen Fällen können Sie selbst aktiv werden, um Anträge zu stellen und fristgerecht Widerspruch einzureichen. Wir haben hier für Sie das Wichtigste zusammengefasst:
Nutzen Sie dieses Blankoformular, um fristwahrend Klage einzulegen.
Bitte beachten Sie:Legen Sie unbedingt eine Kopie des Widerspruchsbescheides bei und richten Sie die Klage an das - aus der Rechtsbehelfsbelehrung ersichtliche - zuständige Sozialgericht. Fristwahrend ist die Klage innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchbescheids einzulegen.
Nutzen Sie dieses Blankoformular, um Widerspruch einzulegen.
Die Situation wird voraussichtlich auch die Arbeit der Gerichte beeinflussen. Hierzu informieren wir zeitnah.
Für den Fall, dass Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle geschlossen ist, müssen Sie selbst fristwahrend tätig werden.
Gerne übernehmen wir im Anschluss die rechtliche Vertretung für Ihren Fall. Bitte nutzen Sie hierfür unser vorbereitetes Formular und vergessen Sie nicht, uns alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Fertigen Sie für sich selbst eine Kopie Ihrer Unterlagen an. Ihre VdK-Geschäftsstelle wird sich umgehend bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen persönlich mit Ihnen besprechen.
Ihr Verhalten kann dazu beitragen, das Infektionsrisiko abzuschwächen. So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen:
Die Hygiene-Tipps im Überblick finden Sie hier.
Seien Sie solidarisch: Nachbarschaftshilfe, z.B. die Übernahme von Besorgungen, hilft dabei, ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen. Was Sie alles tun können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Das Robert Koch Institut gibt umfassende Informationen zur Erkrankung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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