Sozialverband VdK Baden-Württemberg - Ehrenamt im VdK
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"Neutralität ist uns sehr wichtig!"

Seit gut einem Jahr gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, früher in Behindertenheimen und Psychiatrien erlittenes Leid und Unrecht anzuerkennen und öffentlich aufzuarbeiten. Und sie will den Menschen, die damals als Kinder und Jugendliche schlimme Erfahrungen machten, auch konkrete Hilfe leisten. Für diese wichtige Arbeit stehen seit April 2017 Jutta Wehl und Frank Hapatzky in der Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle zur Verfügung. Denn der Sozialverband VdK Baden-Württemberg ist Träger der baden-württembergischen Anlauf- und Beratungsstelle der bundesweiten Stiftung.

Jutta Wehl und Frank Hapatzky

Jutta Wehl und Frank Hapatzky© Priya Bathe

Im Gespräch mit der Redaktion wiesen die beiden Diplom-Sozialarbeiter darauf hin, dass Menschen, die früher als Minderjährige in Behindertenheimen und stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht erlitten haben, bei ihnen nicht nur über ihr Leid sprechen können. Sie können bei Hapatzky und Wehl insbesondere auch ihren Antrag auf etwaige Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe stellen.

Schließlich haben die Betroffenen vielfach individuelles Leid wie körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt erfahren. Sie mussten Unrecht in Heimen erdulden, wie Kinderarbeit oder Arbeit ohne angemessenen Lohn. Häufig wurden den Betroffenen auch eine Schul- oder eine Berufsausbildung, zudem eine angemessene medizinische Versorgung vorenthalten. Daraus resultieren nicht selten beträchtliche Folgewirkungen wie körperliche Schäden, Schlafstörungen, Depressionen, Traumata oder auch frühzeitige Erwerbsunfähigkeit. Wie viele Menschen aus dem Lande davon betroffen sind, ist nicht bekannt. Schätzungen gehen von deutschlandweit mehr als 240 000 Kindern und Jugendlichen aus, die in den maßgeblichen Zeiträumen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie untergebracht waren. Rund 100 000 von ihnen könnten damals Leid erfahren haben.

Damit diese Menschen mit ihrer schwierigen Lebensgeschichte abschließen können, können sie ihr Leid nicht nur schildern und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung manch‘ dunkler Heimkapitel nach langen Jahren des (Tot)Schweigens beitragen, sondern es können auch Unterstützungsleistungen möglich sein. So kann es eine einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9000 Euro oder auch eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5000 Euro geben, wenn die Kinder und Jugendlichen damals in den Heimen unentgeltlich arbeiten mussten.

Auch über diese Leistungen informieren Jutta Wehl und Frank Hapatzky. Und nicht nur das. Die beiden erfahrenen Diplom-Sozialarbeiter leisten bei Bedarf zudem Unterstützung bei der Aktenrecherche oder sprechen, wenn nötig, mit Zeitzeugen, um Ansprüche auf Unterstützungsleistungen anmelden zu können. "Denn viele Betroffene können ihr damals erlittenes Leid nicht mehr konkret kommunizieren", betonte Jutta Wehl. Gegenüber der VdK-Zeitung stellte sie auch klar: "Die Neutralität ist uns sehr wichtig!"

Frank Hapatzky verwies auf das zum Teil hohe Alter der Betroffenen. "Denn anerkannt werden nur Unrechterfahrungen, die in Heimen der Bundesrepublik in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 gemacht wurden." Bei Menschen, die nicht mehr mobil sind, könne man auch eine aufsuchende Beratung leisten und zu den Betroffenen kommen. Für Leidtragende aus Baden-Württemberg, die früher in Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen der DDR untergebracht waren, ist der Zeitrahmen vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 maßgeblich. Noch bis zum Jahresende 2019 können Betroffene mit Wohnsitz in Baden-Württemberg bei den beiden Mitarbeitern der seit April 2017 existierenden Beratungsstelle ihren Antrag stellen und Leistungen der Stiftung anmelden. Diese Leistungen werden von Bund, Ländern und Kirchen gemeinsam finanziert. Keine Rolle spielt, ob die Betroffenen aus dem Südwesten in Heimen Baden-Württembergs, in Heimen in anderen Bundesländern oder in DDR-Heimen untergebracht waren.

Kontakt:
Stiftung Anerkennung und Hilfe
baden-württembergische Beratungsstelle beim VdK-Landesverband
Telefon (Zentrale): (07 11) 6 19 56-0

Frank Hapatzky, Telefon (07 11) 6 19 56-60
E-Mail

Jutta Wehl Telefon (07 11) 6 19 56-61
E-Mail .

Diese Anlaufstelle der Stiftung ist von Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten der VdK-Landesgeschäftsstelle telefonisch erreichbar. Für mehr allgemeine Fragen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe gibt es das von Montag bis Donnerstag besetzte Infotelefon (08 00) 221 221 8. Außerdem gibt es Informationen und Adressen der Anlauf- und Beratungsstellen unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de im Internet.

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