Sozialverband VdK Baden-Württemberg - Ehrenamt im VdK
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Aufarbeitung von Leid und Unrecht

"Endlich beginnt die öffentliche Aufarbeitung und Anerkennung von Leid und Unrecht in Behindertenheimen und Psychiatrien. Endlich gibt es auch konkrete Hilfe für die Betroffenen", betonte kürzlich Landesminister Manfred "Manne" Lucha. Der Sozial- und Integrationsminister verwies in seiner Presseerklärung auf die baden-württembergische Anlauf- und Beratungsstelle der neuen und bundesweiten Stiftung Anerkennung und Hilfe.

Jutta Wehl und Frank Hapatzky arbeiten im VdK in Stuttgart bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Jutta Wehl und Frank Hapatzky arbeiten im VdK in Stuttgart bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe© Priya Bathe

Hier können Sie den Artikel aus der VdK-Zeitung (6/72017) herunterladen.

Das neue Beratungsangebot startete Anfang April - und zwar in der VdK-Landesverbandsgeschäftsstelle in Stuttgart. Denn der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. fungiert hier als Träger dieser neuen Einrichtung. Er hat in dieser Funktion in der dritten Etage des VdK-Hauses in der Johannesstraße 22 im Stuttgarter Westen ein Beratungsbüro für diese Betroffenen eingerichtet. Dort stehen den Ratsuchenden die neuen Mitarbeiter Jutta Wehl und Frank Hapatzky zur Verfügung. An die beiden Diplom-Sozialarbeiter können sich die betroffenen Menschen vertrauensvoll wenden, über damals erlittene Demütigungen und erfahrenes Unrecht sprechen und einen Antrag auf Leistungen stellen. Wehl und Hapatzky verfügen über eine langjährige Berufserfahrung in der Bildungs- und Beratungsarbeit. Im Gespräch mit der VdK-Zeitung betonten sie: "Alle Betroffenen aus Baden-Württemberg können sich bei uns individuell beraten lassen und sich bis Ende 2019 für Leistungen der Stiftung anmelden." Und Hapatzky ergänzte: "Selbstverständlich steht der Leitgedanke des Sozialverbands VdK "Im Mittelpunkt der Mensch" auch für unsere Arbeit."

Der Artikel in Einfacher Sprache:

Lucha: Mit Lebensgeschichten Frieden schließen

"Ich hoffe, dass die Stiftung einen Beitrag dazu leisten kann, dass die Betroffenen mit ihrer schwierigen Lebensgeschichte Frieden schließen können", hob Sozialminister Lucha kürzlich gegenüber den Medien hervor. Es beginne nun der Prozess, das Leid und Unrecht, das Kindern und Jugendlichen damals in Heimen der Behindertenhilfe und in Psychiatrien widerfuhr, aus dem Mund der Betroffenen anzuhören, öffentlich anzuerkennen und wissenschaftlich aufzuarbeiten. "Endlich können die Betroffenen die Erfahrung machen, dass ihnen geglaubt wird, wenn sie erzählen, was ihnen angetan wurde. "Das Geschehene soll uns ein Mahnmal sein. Kindern und Jugendlichen darf nie wieder solches Leid angetan werden", so Manne Lucha. Betroffene, die noch heute unter den Folgen leiden, können von der Stiftung eine pauschale finanzielle Hilfe erhalten, um ihre jetzige Lebenssituation zu verbessern.

An die beim VdK-Landesverband und in baden-württembergischer VdK-Trägerschaft eingerichtete Beratungsstelle können sich Betroffene telefonisch, schriftlich und persönlich wenden. Die neue Anlaufstelle richtet sich an in Baden-Württemberg lebende Menschen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik oder zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990 in der DDR in Heimen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben. Weitere Voraussetzungen sind, dass sie zu dieser Zeit minderjährig waren und dass sie noch heute unter den Folgewirkungen leiden. Keine Rolle spielt, ob die Betroffenen (aus Baden-Württemberg) in Heimen im Südwesten, in anderen Bundesländern oder in DDR-Heimen untergebracht waren. Die Anmeldung für Leistungen aus der Stiftung ist bis zum 31. Dezember 2019 möglich.

Info-Kasten
Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an der bundesweiten Stiftung Anerkennung und Hilfe, aus der Menschen Hilfen erhalten, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und bis 1990 in der DDR als Kinder oder Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Opfer von Leid und Unrecht waren. Die von Bund, Ländern und Kirchen gemeinsam finanzierte Stiftung wurde zum 1. Januar 2017 gegründet. Betroffene aus Baden-Württemberg konnten sich bereits seit Dezember 2016 beim Sozialverband VdK für ein Beratungsgespräch vormerken lassen. Bis Ende März 2017 hatten sich dafür etwas mehr als 30 Personen beim VdK-Landesverband gemeldet.

Baden-Württemberg wird sich nach derzeitigem Stand in den fünf Jahren der Stiftungsdauer bis Ende 2021 mit bis zu 7,8 Millionen Euro beteiligen. Schätzungen zufolge sind deutschlandweit in den genannten Zeiträumen über 240 000 Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie untergebracht gewesen. Geschätzte 100 000 von ihnen sind Opfer von Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen geworden. Sie leben heute noch und werden voraussichtlich die Anerkennung und Hilfe in Anspruch nehmen. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg betroffen sind, ist nicht genau bekannt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Betroffene von der Stiftung eine einmalige Pauschale in Höhe von 9000 Euro. Opfer, die arbeiten mussten, ohne sozialversichert zu werden, erhalten zusätzlich bis zu 5000 Euro für entgangene Rentenansprüche.

Kontakt: Stiftung Anerkennung und Hilfe, Telefon (Zentrale): (0711) 6 19 56-0
Frank Hapatzky
Telefon (07 11) 6 19 56-60
E-Mail f.hapatzky@vdk.de sowie
Jutta Wehl
Telefon (07 11) 6 19 56-61
E-Mail j.wehl@vdk.de .

Die neue Anlaufstelle ist von Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten der VdK-Landesgeschäftsstelle telefonisch erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie hier:http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html.

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  1. Jutta Wehl und Frank Hapatzky arbeiten im VdK in Stuttgart bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe | © Priya Bathe

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