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Selbstverwaltung wählen
Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger erhalten demnächst Post. Sie werden über die Sozialwahl 2017 informiert. Die Schreiben enthalten Informationen über das Wahlverfahren, die Aufgaben der zu wählenden Selbstverwaltung und eine Übersicht der Kandidatenlisten.
Über 51 Millionen Versicherte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Parlamenten sitzt und dort die wichtigen Entscheidungen trifft. Denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte haben ihre eigenen Parlamente. Diese entscheiden über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen und berufen den Vorstand.
Das Prinzip: Wer Beiträge eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen. Das Modell der Selbstverwaltung ist vom Gesetzgeber als ein alternativer Weg zwischen einem staatlich gelenkten Sozialversicherungssystem und einem rein marktwirtschaftlichen entworfen worden.
Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt und ist eine reine Briefwahl. Wahlberechtigt sind Versicherte und Rentenempfänger, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Vom 10. April bis 11. Mai treffen die Wahlunterlagen ein. Bis zum 31. Mai 2017 müssen die Stimmzettel zurückgeschickt werden.
Infos erteilt das Infobüro Sozialwahl, Telefon (0 30) 24 08 66 10 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr), E-Mail: info@sozialwahl.de , www.sozialwahl.de