Sozialverband VdK Baden-Württemberg - Ehrenamt im VdK
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Der Sozialverband VdK: Damals und heute

Wir werden oft verwechselt mit der Kriegsgräberfürsorge oder Interessierte fragen uns, ob wir "die mit den Kriegsopfern" sind: Ja und nein. Mit diesem Artikel wollen wir etwas Licht in den VdK von einst und vor allem von heute bringen.

Der VdK hat sich in den letzten Jahrzehnten einen Namen im Rechtsschutz für Sozialrecht gemacht.

Der VdK hat sich in den letzten Jahrzehnten einen Namen im Rechtsschutz für Sozialrecht gemacht.© Anne Lehmann

Im Juli 1946, bereits wenige Monate nach dem völligen Zusammenbruch und der Kapitulation des nationssozialistischen Deutschland im Jahr 1945, trafen sich Vertreter aus Baden und aus Württemberg zu einer konstituierenden Sitzung zur Gründung des "Landesverbandes der Körpergeschädigten, Arbeitsinvaliden und Hinterbliebenen für Württemberg-Baden". Die Bezeichnung Kriegs- oder Wehrdienstopfer war seitens der französischen Militärstreitkräfte damals als Name verboten.

Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Körperbehinderten, Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.".

In den vergangenen 70 Jahren hat der Verband sich vom ehemaligen Kriegsopferverband zum größten Sozialverband mit über 1,8 Millionen Mitgliedern entwickelt. Heute heißt der bundesweite Verband offiziell "Sozialverband VdK Deutschland e. V.", dieser wiederum ist nach Bundesländern aufgeteilt. In Baden-Württemberg heißt der Landesverband offiziell "Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.".

Sozialverband VdK - Sozialrecht für alle

Der Sozialverband VdK ist heute die größte gemeinnützige und überparteiliche Interessenorganisation aller Sozialversicherten und Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Werte soziale Gerechtigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe und der Erhalt der sozialen Sicherungssysteme. Die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK ist das Sozialrecht. Die Beratung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen. Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten.

Stärke liegt in Kreis- und Ortsverbänden

Die hauptamtlichen Juristen beraten und vertreten in Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. ist dank seiner Kreis- und Ortsverbände in den Städten und sehr vielen Gemeinden vertreten. Hier wird vor allem das Miteinander gepflegt und es werden Feste und Ausflüge organisiert. Viele weitere Serviceleistungen runden das VdK-Angebot ab: VdK-Patienten- und Wohnberatung, Fachinformationen z. B. über VdK-TV und VdK-Zeitung, Reisen für Jedermann in alle Welt über unser VdK-Reisebüro und vieles mehr. Jeder kann Mitglied werden.

Für einen Monatsbeitrag von 6 Euro kann jeder Mitglied im Sozialverband VdK werden. Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder bis 35 Jahre zahlen nur die Hälfte.

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