Sozialverband VdK Baden-Württemberg - Ehrenamt im VdK
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Fragen und Antworten

Der Landesverbandstag des VdK Sozialverbands Baden-Württemberg e. V. ist eine zentrale Veranstaltung unserer Sozial- und Arbeitnehmerorganisation. Dennoch werden wir oft gefragt "Was ist der Landesverbandstag? Wer wird da denn gewählt? Und wer darf da wählen und gewählt werden?"

Wir haben Ihnen daher Antworten zu den zentralen Fragen rund um den Landesverbandstag des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e. V. zusammengestellt:

Wann findet der Landesverbandstag statt?

Alle vier Jahre findet ein ordentlicher Landesverbandstag statt. Er wird durch den Landesverbandsvorstand einberufen. Ort und Termin des Landesverbandstages ist den Kreis- und Ortsverbänden mindestens drei Monate vorher schriftlich bekannt zu geben. Wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt, ist der Landesverbandstag kurzfristig auch zu einem früheren Zeitpunkt schriftlich einzuberufen.

Wer nimmt daran teil?

An dem Landesverbandstag nehmen als stimmberechtigt teil:
Der Landesverbandsvorstand, der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss, die vier Revisoren, die Kreisverbandsvorsitzenden, die Bezirksverbandsobleute der Rentner, der Behinderten und der Schwerbehinderten-Vertrauenspersonen sowie 100 weitere Delegierte, die sich auf die Kreisverbände entsprechend der Mitgliederzahl verteilen und von den Kreisverbandstagen oder Kreisverbandskonferenzen zu wählen sind. Auf jeden Kreisverband entfällt mindestens ein Delegierter. Sofern sich daraus Überhangmandate ergeben, werden die Kreisverbände nach der Mitgliederzahl verteilt.

Was sind die Aufgaben des Landesverbandstags?

  • Entgegennahme des Geschäfts-, des Kassen- und des Revisionsberichtes über den Berichtszeitraum
  • Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
  • Neuwahl des Landesverbandsvorstands, des Beschwerde- und Schlichtungsausschusses, Bestätigung der Wahl der Revisoren
  • Beschlussfassung über die Landesverbandssatzung und die Satzung der nachgeordneten Verbandsstufen sowie über die Änderung dieser Satzungen
  • Beschlussfassung über die eingegangenen Anträge

Wird nur der Landesverbandsvorstand gewählt?

Nein. Auf dem Landesverbandstag werden auch die Bezirksvorstände der vier Bezirksverbände (Nordbaden, Nordwürttemberg, Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern) gewählt. Diese Wahlen finden auf den vier Bezirksverbandskonferenzen im Vorfeld des Landesverbandstags statt.

Rechtlicher Hinweis: Die Antworten sind aus der "Satzung der Verbandsstufen" entnommen.
Die rechtlich bindenden Formulierungen sind ausschließlich der "Satzung der Verbandsstufen" zu entnehmen. Hier finden Sie diese zum Download.

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