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Schwerbehinderung: Rechtliche Hürden und Hilfe

Kürzlich hatte der VdK Ortsverband Kirchzarten Andrea Biehler, Sozialrechtsreferentin beim Sozialverband VdK in Freiburg, für einen Vortrag zu Gast im Rathaus Talvogtei. Die kostenlose Veranstaltung bot den Besuchern viele Informationen rund um das Thema "Schwerbehindertenrecht".

Im Bild (v.l.n.r): Brigitte Mauz, Vorsitzende des Ortsverbandes, VdK-Juristin Andrea Biehler, Veit-Roland Mauz, stellvertretender Ortsverbandsvorsitzender

Im Bild (v.l.n.r): Brigitte Mauz, Vorsitzende des Ortsverbandes, VdK-Juristin Andrea Biehler, Veit-Roland Mauz, stellvertretender Ortsverbandsvorsitzender© VdK

Unter anderem ging es um die Fragen: Was ist überhaupt eine Behinderung? Welche Vorteile hat ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) und was ist bei der Antragstellung zu beachten? Dabei wurde neben den Nachteilsausgleichen auch der Verfahrensweg vorgestellt, vom Antrag bis zur Möglichkeit eines Klageverfahrens im Falle einer Ablehnung.

Laut Sozialgesetzbuch liegt eine Behinderung vor, wenn die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Eine Schwerbehinderung hingegen wird ab einem GdB von 50 anerkannt. Daraus ergäben sich für die Betroffenen Nachteilsausgleiche ebenso wie finanzielle Vorteile. Die berufliche Beeinträchtigung spiele bei der Bewertung jedoch keine Rolle. Von wesentlicher Bedeutung bei der Antragstellung sei es, eine Behinderung nicht nur vorzutragen, sondern auch beweisen zu können. Dabei sei der Rückhalt eines Facharztes enorm wichtig. Ein Problem stelle zum Beispiel der große Spielraum bei medizinischen Bewertungen dar. "Insbesondere eine psychische Erkrankung kann sehr unterschiedlich bewertet werden", so Biehler. Auch seien manche Erkrankungen in den letzten Jahren zurückgestuft worden. Deshalb sei Vorsicht geboten bei Neu-Anträgen, wenn eine vermeintliche weitere Behinderung dazukomme. "Es kann dann auch vorkommen, dass man schließlich mit einem niedrigeren GdB als vorher eingestuft wird", betonte die Expertin.

Doch wie wirkt sich die Anerkennung einer Behinderung auf die Rente aus? "Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, gibt es hierbei durchaus positive Gestaltungsmöglichkeiten.", erklärte die Referentin. So könne man unter Umständen früher und möglicherweise sogar ohne Abschläge in Rente gehen. Dabei solle man sich umfassend über seine Rechte informieren, hob die Juristin hervor.

In einer angeregten Diskussion konnten viele offene Fragen beantwortet werden. Brigitte und Veit-Roland Mauz, Vorsitzende des Ortsverbandes, bedankten sich bei Andrea Biehler für ihre Ausführungen. Mitglieder werden bei allen sozialrechtlichen Anliegen von den VdK-Sozialrechtsreferenten juristisch beraten und vertreten.

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