Sozialverband VdK Baden-Württemberg - Ehrenamt im VdK
Url dieser Seite: http://vdk.de/bawue-marketing/ID173177
Sie befinden sich hier:

Ein Testament für alle Fälle

Vortrag über Erbrecht beim VdK-Ortsverband Sexau-Kollmarsreute.

(v.l.n.r) Ulrich Süther (Vorsitzender VdK Ortsverband Sexau-Kollmarsreute), Fachanwältin Iris Scholz und Waldemar Wagner (Bezirksverbandsgeschäftsführer VdK Südbaden).

(v.l.n.r) Ulrich Süther (Vorsitzender VdK Ortsverband Sexau-Kollmarsreute), Fachanwältin Iris Scholz und Waldemar Wagner (Bezirksverbandsgeschäftsführer VdK Südbaden).© VdK

"Richtig erben und vererben" wollten nahezu 80 Zuhörer, die zum Vortrag der Referentin Iris Scholz, Fachanwältin für Erbrecht aus Freiburg, in den Bergmattenhof nach Sexau kamen. Zur kostenlosen Informationsveranstaltung hatte der Ortsverband des Sozialverbands VdK eingeladen. Vorsitzender Ulrich Süther freute sich über den großen Andrang, der Nebenraum der Gaststätte war bis auf den letzten Platz besetzt.

Die Referentin erläuterte anschaulich unter anderem die gesetzliche Erbfolge, den Pflichtteil, die Konsequenzen einer Erbengemeinschaft und wies auf weitere erbrechtliche Besonderheiten hin. Und den Zuhörern wurde deutlich, dass man einiges beachten muss, damit der letzte Wille wirklich geschehe. Unklarheiten und Rechtsirrtümer im Nachlass könnten schnell zu Familienstreit führen, betonte Scholz. Da kann es schon passieren, dass weitere Miterben auf den Plan kommen oder die Witwe das gemeinsame Haus verkaufen muss, weil weitere Angehörige einen Anspruch auf einen Erbanteil haben. Das müsse jedoch nicht sein, wird das Erbe durch ein Testament klar definiert. Dazu müsse man sich jedoch mit verschiedensten Fragen befassen. Wer ist im Grundbuch eingetragen? Bin ich Kontoinhaber oder nur Bevollmächtigter? Was passiert, wenn mein Nachlassempfänger vor mir verstirbt? "Ich möchte Ihnen zeigen, mit welchen Zufällen wir hier rechnen müssen, die zu solchen Vermögensverschiebungen führen können, dass es einfach nicht mehr gerecht ist", so die Expertin. Dazu kämen unter Umständen unterschiedlichste Ansprüche der Versorgungsträger.

Das Testament müsse dabei stets handschriftlich geschrieben sein von A bis Z. "Sobald ein Testament maschinell verfasst wird, ist es ungültig und die gesetzliche Erbfolge tritt ein", verdeutlichte Scholz. Auch habe das wichtige Schriftstück nichts im Tresor zu suchen. Gegen eine geringe Gebühr könne man dieses beim Amtsgericht aufbewahren, wo es dann im Falle des Ablebens durch das Nachlassgericht eröffnet werden kann. Es gebe viele Stolperfallen, daher solle man den letzten Willen stets unter fachkundiger Beratung aufsetzen.

Die Resonanz im Publikum war groß und es konnten viele offene Fragen beantwortet werden. Ulrich Süther, Vorsitzender des VdK-Ortsverbandes Sexau-Kollmarsreute, bedankte sich bei der Freiburger Fachanwältin für ihren anregenden Vortrag sowie auch beim VdK-Bezirksverband Südbaden für die Unterstützung.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/bawue-marketing/ID173177":

  1. (v.l.n.r) Ulrich Süther (Vorsitzender VdK Ortsverband Sexau-Kollmarsreute), Fachanwältin Iris Scholz und Waldemar Wagner (Bezirksverbandsgeschäftsführer VdK Südbaden). | © VdK

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.