Sozialverband VdK Baden-Württemberg - Ehrenamt im VdK
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Das Beste für mein Kind - Anspruch und Leistungsrecht dürfen kein Widerspruch sein

VdK und Partner informierten in Tübingen über die Hilfsmittelversorgung von Kindern

"Wie bekommt mein Kind die bestmögliche Hilfsmittelversorgung? Wie ist der Spagat zwischen medizinischer Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und optimaler Versorgung zu meistern?" Um diese und weitere Fragen ging es in Tübingen bei einem Infoabend für Eltern von Kindern mit Hilfsmittelbedarf. Die Informationsveranstaltung war von Sozialverband VdK, AOK und Orthopädie Brillinger gemeinsam organisiert und in den Räumen von Brillinger durchgeführt worden. Michael Schneller von Orthopädie Brillinger moderierte den Abend. Wigbert Greiner von der AOK Neckar-Alb stellte stellvertretend für die Kostenträger den Versorgungsprozess dar. Georg Wiest, VdK-Landesvize und Bezirksverbandsvorsitzender, beleuchtete die Thematik aus rechtlicher Sicht. Anschließend stellten sich die Referenten den Fragen des Publikums.

Wigbert Greiner, AOK

Wigbert Greiner© Klaus Kuhm

Wigbert Greiner erläuterte zunächst den Ablauf einer klassischen Hilfsmittelversorgung von der Verordnung über den Kostenvoranschlag und die Anspruchsprüfung bis hin zur Genehmigung oder eben Ablehnung seitens der Krankenkasse. Im Falle der Ablehnung könne der Versicherte Widerspruch einlegen, was zur erneuten Prüfung des gesamten Vorgangs führe. Dabei könne die Kasse dem Widerspruch des Versicherten direkt abhelfen und seinem Antrag entsprechen oder den Widerspruch dem Widerspruchsausschuss der Krankenkasse vorlegen. Wenn es um medizinische Fragen gehe, werde der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung beauftragt. Der Widerspruchsausschuss könne dem Widerspruch stattgeben oder ihn auch zurückweisen, informierte AOK-Vertreter Greiner. Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid könne Klage beim Sozialgericht erhoben werden, ergänzte Wigbert Greiner.

Georg Wiest, VdK

Georg Wiest© Klaus Kuhm

Georg Wiest veranschaulichte sodann, wie sich VdK-Mitglieder im Antragsverfahren sowie im Widerspruchsverfahren und später im anschließenden Klageverfahren von den hauptamtlichen VdK-Sozialrechtsreferenten beraten und vertreten lassen können. Die Rat- und Hilfesuchenden könnten sich dabei an eine der zahlreichen VdK-Servicestellen wenden. Der VdK beantrage bei Durchführung des Widerspruchs- und des Klageverfahrens Akteneinsicht, setze sich mit den vorliegenden Gutachten auseinander und führe Gespräche mit den betroffenen Eltern, informierte der VdK-Bezirkschef. Zusammen werde entschieden, ob man ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht anstreben solle, betonte Georg Wiest, der in seinem Berufsleben viele Jahre als VdK-Sozialrechtsreferent tätig war. Er wies auch darauf hin, dass bei der Versorgung von Kindern mit Hilfsmitteln, im Gegensatz zur Versorgung von Erwachsenen, soziale Komponenten eine wichtige Rolle spielen: "Wie kann die Behinderung gelindert werden? Wie kann das betroffene Kind in das gesellschaftliche Leben eingegliedert werden? Wie kann das Kind in Kontakt mit Altersgenossen treten?", seien hier die wesentlichen Fragen.

Wigbert Greiner mit einer Familie

Wigbert Greiner© Klaus Kuhm

Das Publikum brachte sich anschließend rege in den Abend ein, informierte VdK-Mitarbeiterin Simone Watzl die Redaktion. Auch kritische Fragen beispielsweise zur Unabhängigkeit des MDK wurden gestellt. Ebenso interessierten sich die Zuhörer für die Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Referenten hoben hier hervor, dass gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf die benötigten Leistungen hätten, wohingegen Privatversicherte gerade in Randgebieten wie der Hilfsmittelversorgung eher schlecht abgesichert seien. Auch für konkrete Beispiele aus dem Alltag der Teilnehmer bot der Infoabend Raum. So ging es beispielsweise darum, in welchem Verhältnis die langfristige gesundheitliche Wirkung zum Kostenfaktor stehe, wie die Zumutbarkeit geprüft werde oder ob man ein Recht auf ein zweites Hilfsmittel derselben Art habe. Georg Wiest verwies hier auf das Verhältnis des Versicherten zu seiner Kasse. Das sei bei all den unterschiedlichen Anliegen immer das Entscheidende. Deshalb müsse der Versicherte für seine Rechte aufstehen und kämpfen. Oftmals seien die Betroffenen dazu selbst nicht in der Lage, weshalb der VdK diese dann beraten und als Anwalt im Widerspruchsverfahren und vor den Sozialgerichten zur Seite stehen könne.Im Anschluss an die Diskussion nutzten viele Teilnehmer die Gelegenheit, bei Häppchen und Getränken noch offene Fragen an die Referenten zu stellen und den Abend gemütlich ausklingen zu lassen. "So war die Informationsveranstaltung ein gelungener weiterer Schritt in Richtung Stärkung der Patientenrechte", zog auch die Tübinger VdK-Mitarbeiterin Watzl ein positives Resümee.

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  1. Wigbert Greiner, AOK | © Klaus Kuhm
  2. Georg Wiest, VdK | © Klaus Kuhm
  3. Wigbert Greiner mit einer Familie | © Klaus Kuhm
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