Sozialverband VdK Baden-Württemberg - Ehrenamt im VdK
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Datenschutz im Verein

Wichtige Hinweise für ehrenamtliche Mitglieder im Sozialverband VdK

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Sozialverband VdK personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Alter, Bankverbindung, usw. auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System Sodalis gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten müssen vor der Kenntnisnahme durch Dritte geschützt und sensibel behandelt werden. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. hat deshalb eine Verpflichtung ehrenamtlich tätiger Mitglieder auf das Datengeheimnis nach §5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entwickelt.

Diese Verpflichtungserklärung sollte der/die Vorsitzende eines Orts- oder Kreisverbandes auf jeden Fall dann nutzen, wenn beispielsweise ein Besuchsdienst für kranke Mitglieder oder Jubilare besteht. In diesen Fällen werden personenbezogene Daten an einen oder mehrere ehrenamtlich tätige Mitglieder weitergegeben. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte die Verpflichtung in diesem Fall vom Beauftragten unterschrieben und beim Kreis- oder Ortsverband aufbewahrt werden.

Die Verpflichtungserklärung können Sie sich hier oder im Intranet im Ordner "Datenschutz Ehrenamt" herunterladen.

Merkblatt
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ein ausführliches Merkblatt mit Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit veröffentlicht:

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.:

Jürgen Neumeister
Johannesstr. 22
70176 Stuttgart,
Telefon: 0711 619 56-0

datenschutzbeauftragter.bw@vdk.de


Die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO)
Die EU-DSGVO ist die neue europäische Datenschutzverordnung. Diese betrifft auch das Haupt- und Ehrenamt im VdK Baden-Württemberg. Was das im Detail für den Einzelnen heißt, hat unser VdK-Datenschutzbeauftrager zusammengetragen.

DSGVO

© anyaberkut | istock.com

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung trat am 25. Mai 2018 in Kraft und soll den Datenschutz in der Europäischen Union vereinheitlichen. Ziel ist ein besserer Schutz personenbezogener Daten, eine höhere Transparenz gegenüber Betroffenen hinsichtlich der Verwendung ihrer Daten. Personenbezogene Daten dürfen nunmehr nur erhoben und verarbeitet werden, sofern eine Erlaubnis dazu besteht.

Daher erhebt und verarbeitet der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. zur Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft nur diejenigen personenbezogenen Daten, die dafür erforderlich sind, zum Beispiel den Vornamen und Nachnamen, die Adresse und die Bankverbindung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO).

Die Angabe der Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder das Interesse an ehrenamtlicher Verbandstätigkeit sind freiwillige Angaben, erleichtern es uns allerdings, über unsere Angebote zu informieren. Ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten nutzt einem lebendigen Vereins- und Verbandsleben.

Empfänger personenbezogener Daten:
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Mitgliedschaft notwendig ist oder eine Einwilligung im Sinne nach der DSGVO vorliegt. Empfänger personenbezogener Daten sind die jeweiligen VdK-Verbandsstufen denen man angehört, so der zuständige VdK-Ortsverband. Soweit Dritte personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, unterliegen diese unserer Weisungspflicht.

Die satzungsgemäße Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten durch die VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg macht es notwendig, personenbezogene Daten besonderer Kategorien (Gesundheitsdaten) zu erheben und zu verarbeiten. Dies setzt grundsätzlich Ihre Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung der Gesundheitsdaten voraus (Art. 9 Abs. 1 DS-GVO).

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für den genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind. Soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, betragen die Speicherfristen bis zu zehn Jahre.

Rechte als Betroffener:
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde beim zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg.

Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz können Sie sich wenden an:

Jürgen Neumeister
Johannesstr. 22
70176 Stuttgart,
Telefon: 0711 619 56-0

datenschutzbeauftragter.bw@vdk.de

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