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Das Recht des Urhebers an seinem Werk als persönliche geistige Schöpfung
Sobald Sie beispielsweise fremde Texte mit oder ohne Foto für die Nachrichtenredaktionen bereitstellen, müssen Sie das Urheberrecht beachten. Dieses schützt das Recht des Urhebers an seinem Werk als persönliche geistige Schöpfung. Diese können beispielsweise sein: Werke der Literatur, Musik, Film, Kunst aber auch Fotografien und Computerprogramme. Der Urheber hat insbesondere das Recht darüber zu entscheiden, ob und wie das eigene Werk veröffentlicht wird.
Das Urheberrecht im Internet: Hier finden Sie eine Anleitung zur Verwendung von Bilddateien online und bei Drucksachen.
So können Sie beispielsweise selbst Urheber sein, indem Sie ein Foto fertigen. Dabei haben Sie das "Recht am eigenen Bild" des Abgebildeten zu beachten. Verletzt dieses die Interessen des Abgebildeten, darf es nicht veröffentlicht werden.
An einem selbst verfassten Text und einem eigens aufgenommenen Foto haben Sie die Urheberrechte, solange Sie diese nicht an eine Redaktion bzw. einen Verlag abtreten.
Sollte Ihr Text oder Ihr angefertigtes Foto beispielsweise als Teil eines Artikels weiterverwendet werden, muss Ihre Zustimmung eingeholt werden.
Verwenden Sie selbst fremde Bilder, Texte usw. müssen Sie dagegen beim Urheber oder Rechteinhaber die Zustimmung einholen! Dies gilt es beispielsweise zu beachten für den Fall, dass Sie fremde Bilder (auch Screenshots) und fremde Texte in die Internetseite des Kreis- oder Ortsverbandes einbinden oder für einen Artikel in der VdK-Zeitung verwenden möchten. Die Zustimmung zur Verwendung holen Sie am besten schriftlich ein. Bei der anschließenden Verwendung ist ein Hinweis auf den Urheber anzubringen (Copyright).
Es gibt Portale, auf denen lizenzfreie Fotos angeboten werden, die Sie ohne weitere Zustimmung verwenden dürfen, wie beispielsweise unsplash.com oder gesellschaftsbilder.de. Jedoch ist auch hier Vorsicht geboten:
Diese Bilder sind nicht automatisch abmahnsicher sind, da jeder anonym kostenlos Bilder hochladen und entsprechend Missbrauch betreiben kann. Möchten Sie dennoch solche Bilder nutzen, ist darauf zu achten, dass im Copyright die Herkunft der Bilder korrekt angegeben wird. Die Copyrightangabe beinhaltet üblicherweise den Namen des Fotografen und den Namen des Anbieters.
Dies kann dann Beispielsweise so aussehen: © Max Mustermann | musterseite.de
Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/bawue-marketing/ID165347":
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