Rente

Geplantes Rentenpaket - Mütterrente

Seit dem 1. Juli 2014 gilt das neue Rentenpaket, das schwerpunktmäßig folgende Veränderungen enthält: die Rente ab 63, die Mütterrente, eine verbesserte Erwerbsminderungsrente und mehr Geld für Reha-Leistungen.

Symbolfoto: Eine Mutter mit ihrem kleinen Sohn auf dem Arm
© Benjamin Thorn / pixelio.de

Mütterrente

Mit im Rentenpaket enthalten sind rentenrechtliche Verbesserungen für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern. Diese erhalten ab 1. Juli 2014 für jedes vor 1992 geborene Kind jeweils 2 Entgeltpunkte – statt bisher nur 1 Entgeltpunkt - angerechnet. Etwa 9,5 Mio. Frauen werden von der Neuregelung profitieren, aber auch Väter haben alternativ Anspruch. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert, müssen jedoch keine Anträge auf die Mütterrente gestellt werden. Vielmehr werden die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von Amts wegen neu berechnet, da alle notwendigen Angaben schon im Rentenversicherungskonto enthalten sind.

Hinweis:
Die deutsche Rentenversicherung wird voraussichtlich die Bescheide mit den höheren Rentenzahlungen ab August versenden. Spätestens Ende des Jahres sollen dann alle Berechtigten die höhere Rente, die rückwirkend zum Stichtag 1. Juli ausgezahlt wird, erhalten.

Rente mit 63

Seit 2012 können schon nach heutigem Recht besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Zukünftig erhalten Versicherte nach 45 Jahren bereits mit 63 eine abschlagsfreie Rente.

Hinweis: Mutterschutzzeiten werden nicht auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet.

Erwerbsminderungsrente

Bei den Erwerbsminderungsrenten wurde die Zurechnungszeit um 2 Jahre verlängert. Das bedeutet, dass erwerbsgeminderte Menschen so gestellt werden, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. Geburtstag weiter gearbeitet hätten. Zusätzlich werden die letzten vier Jahre vor dem Anfang der Erwerbsminderung nicht mehr mit in die Zurechnungszeit hereingenommen, wenn dies den Versicherten besser stellt. Das bedeutet, dass zum Beispiel Teilzeitarbeit oder Krankheitszeiten in diesen vier Jahren sich nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente auswirken. Die Neuregelungen gelten für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 30. Juni 2014.

Reha-Budget

Das Reha-Budget ist der Geldbetrag, den die gesetzliche Rentenversicherung für die medizinische und berufliche Rehabilitation ihrer Versicherten zur Verfügung stellt. 2013 waren dies 5,8 Milliarden Euro. Dieser Geldbetrag soll nicht mehr an die voraussichtliche Lohnentwicklung, sondern an die demografische Entwicklung angepasst werden. 2014 beginnend wird das Reha-Budget zunächst um rund 100 Millionen Euro zusätzlich erhöht.

Alle wichtigen Informationen finden Sie im folgenden Download noch einmal kurz zusammen gefasst:

Zu allen Fragen rund um die Änderungen im Rentenrecht stehen Ihnen die VdK-Beratungsstellen gern zur Verfügung:

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Schlagworte Rentenpaket | Mütterrente

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Wenn in den ersten beiden Lebensjahren eines Kindes das Erwerbseinkommen eine bestimmte Grenze überschritten hat, wird die Mütterrente gekürzt. | weiter

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