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Langes Warten auf einen Facharzttermin soll für Kassenpatienten der Vergangenheit angehören. Die sogenannten Terminservicestellen sind zum 25. Januar 2016 an den Start gegangen. Diese müssen dann schnell einen Termin vermitteln.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, diese Servicestellen einzurichten. Das schreibt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vom 16. Juli 2015 vor. Ziel ist die zeitnahe und angemessene Behandlung durch einen Facharzt.
Die Servicestellen sollen gesetzlich versicherten Patienten mit einer Überweisung einen Termin innerhalb von vier Wochen vermitteln. Notwendig geworden ist die Regelung, weil gesetzlich Versicherte im Vergleich zu Privatpatienten immer noch zu lange auf einen Termin warten müssen. Das Stichwort „Zwei-Klassen-Medizin“ machte dazu die Runde.
Überweisung vom Hausarzt
Voraussetzung für den neuen Service: Man muss gesetzlich krankenversichert sein und eine Überweisung zum Facharzt haben, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt. Ausnahmen sind Augenarzt und Gynäkologe. Für diese Termine benötigt man keine Überweisung. Achtung: Die Servicestellen vermitteln keine Termine zu Psychotherapeuten, Zahnärzten, Kieferorthopäden, Haus- oder Kinder- und Jugendärzten.
Generell gilt: Man bekommt nicht unbedingt einen Termin bei seinem Wunscharzt innerhalb dieser Frist. Die Entfernung zur Praxis muss für den Patienten zumutbar sein. Das bedeutet konkret eine Fahrzeit zu allgemeinen Fachärzten, wie etwa Hautärzten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stunde, bei spezialisierten Fachärzten darf dies sogar eine Stunde sein. Kann kein Termin vermittelt werden, muss ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden.
Und so funktioniert die neue Regelung: Wer wegen Herz- oder Rückenproblemen einen Facharzt aufsuchen will, muss zunächst zum Hausarzt gehen, um sich zum Kardiologen oder Orthopäden überweisen zu lassen. Erst dann kann der Patient den Terminservice in Anspruch nehmen. Ausgenommen davon sind Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen. Für solche gilt nicht die Vier-Wochen-Frist, sondern der allgemeine Grundsatz, dass die Wartezeit angemessen sein muss.
Erkennt der Hausarzt einen „dringlichen“ Behandlungsbedarf beim Facharzt, dann stellt er nicht nur eine Überweisung aus, sondern versieht diese zusätzlich mit einer zwölfstelligen Codenummer. Die Nummer generiert der Arzt elektronisch, oder seine Kassenärztliche Vereinigung stellt ihm dafür Klebeetiketten zur Verfügung.
Die KBV selbst ist kritisch und hält die neuen Terminservicestellen für überflüssig. Sie wären nicht nötig, „wenn viele Patienten nicht wahllos Termine bei Ärzten vereinbaren würden“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher widerspricht dem ausdrücklich. Patienten gingen nicht zum Vergnügen zum Arzt. Mascher: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen Sicherstellungsauftrag, dass sie alle Patienten angemessen versorgen müssen.“
Eine elektronische Plattform soll die KBV bei der Vermittlung von Facharztterminen unterstützen. Zugriff auf die Termine haben die Mitarbeiter in den Terminservicestellen.
Terminvereinbarung in Sachsen
In Sachsen ist die telefonische Vermittlung von Facharzt-Terminen bereits seit November 2014 möglich. Unter Telefon 0341/23493756 oder terminvermittlung@kvsachsen.de vermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) freie Termine bei Fachärzten.
Voraussetzung ist, dass der überweisende Hausarzt dem Patienten die Dringlichkeit des Facharzttermins bescheinigt. Es gibt keinen Anspruch auf einen Wunschtermin und es werden auch keine Wunschärzte vermittelt. Innerhalb von zwei Werktagen muss der durch das Servicetelefon vermittelte Termin sowohl beim Facharzt als auch bei der Servicestelle bestätigt werden. Patienten, die mehrfach zu Terminen nicht erscheinen und diese vorher auch nicht absagen, werden von der Vermittlung ausgeschlossen.
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