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Die Richter des Bundessozialgerichts haben entschieden, dass die Kosten für die privatärztliche Verordnung des Medikaments "Lucentis" zur Behandlung der feuchten Makuladegeneration von der Kasse erstattet werden müssen. Damit bekommt der Kläger die Kosten für drei intravitreale Injektionen in Höhe von insgesamt 5769,78 Euro erstattet. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damti, dass es aufgrund eines Systemversagens keine Abrechnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab gibt, um vertragsärztlich mit solchen Injektionen einen Patienten zur Erhaltung der Sehfähigkeit zu behandeln. Dies stellt jedoch eine Kernleistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar (Az.: SG Köln - S 5 KN 30/07 KR -, LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KN 182/10 KR -, Bundessozialgericht - B 1 KR 11/13 R -).
Lucentis ist ein Medikament zur Behandlung der feuchten Makuladegeneration. Es wird ins
Auge injiziert. Die Kosten wurden bisher nicht von den Krankenkassen übernommen, was das jetzt vorliegende Urteil ändern könnte.
Schlagworte Makuladegeneration | Lucentis
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