3. Februar 2021
Generationen

Stiftung Anerkennung und Hilfe: Anmeldefrist bis 30.6.2021 verlängert

Bereits seit 2017 arbeitet in Leipzig die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung "Anerkennung und Hilfe".

Zeichnung eines Kindes und eines Teddys
© Pixabay

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ richtet sich an Personen, die als Kinder oder Jugendliche in dem Zeitraum vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt.

Die Länder haben regionale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet.Die fachlich qualifizierten Berater der Anlauf- und Beratungsstelle stehen für Gespräche bereit, wenn Bedarf besteht, über erfahrenes Leid zu berichten. Sie hören zu. Sie informieren aber auch über die Möglichkeiten, Geldleistungen der Stiftung zu erhalten. Wer heute noch unter den Folgen der stationären Aufenthalte in den jeweiligen Einrichtungen leidet, kann mit einer Hilfe in Form einer einmaligen Geldleistung rechnen. Auch eine Rentenersatzleistung ist möglich.

Anlauf- und Beratungsstelle Freistaat Sachsen:
Stiftung Anerkennung und Hilfe
Thomasiusstraße 2
04109 Leipzig

stiftungauh@ksv-sachsen.de
Telefon: 0341 1266 440

Für Betroffene stellt der Freistaat Sachsen fast 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Anmeldefrist verlängert

Bis zum 30. Juni 2021 können Menschen, die als Minderjährige zwischen 1949 und 1990* in stationären Psychiatrien oder Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erfuhren und heute noch an den Folgen tragen, sich an die Stiftung wenden bzw. von ihren Betreuerinnen oder Betreuern hier angemeldet werden.

Eine Mail (stiftungauh@ksv-sachsen.de) oder ein Anruf (0341 1266440) können der erste Schritt sein. Nachfolgend finden Sie eine Checkliste sowie das Formular zur Registrierung. Die Checkliste enthält die Angaben, die für eine Anmeldung notwendig sind.

Anmelden können sich Betroffene, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen.

Alle Informationen zu den Schritten für eine Anmeldung zu Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen, zu den Adressen und Kontaktmöglichkeiten der Anlauf- und Beratungsstellen sowie zum Hintergrund der Stiftung finden Sie unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.

Weiterhin können Sie hier ein Informationsfaltblatt herunterladen:

Schlagworte Stiftung | DDR | Leid | Anerkennung und Hilfe

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