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Finanzielle Förderung von Umbau der Wohnung oder des Hauses

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können sich den Umbau ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mit bis zu 8.000 Euro vom Freistaat fördern lassen. Rollstuhlfahrer bekommen für Umbauten in ihren vier Wänden bis zu 20.000 Euro. Die Richtlinie zur Wohnraumanpassung wurde am 16. Mai 2017 beschlossen und trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

Skizze einer Wohnung mit Maßangaben auf Papier
© Pixabay

Ziel der Richtlinie

Mit der Richtlinie zur Wohnraumanpassung soll es Menschen ermöglicht werden, trotz Unfall, Krankheit oder altersbedingten Einschränkungen in der gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben. Die neue Förderrichtlinie gilt für Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnungen oder Häuser selbst nutzen.

Den Text der Richtlinie "Wohnraumanpassung" (Stand 10.12.2019) können Sie hier noch einmal im Detail nachlesen:

www.recht.sachsen.de

Bezuschusst werden 80 Prozentder förderfähigen Umbaukosten, zum Beispiel Anpassungen in Bädern und Küchen, an Balkonen, Schwellen oder Türen. Der Grund der Mobilitätseinschränkung ist dabei unerheblich, wichtig ist jedoch die voraussichtliche Dauerhaftigkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an den technischen Regeln des Kapitels 5 der DIN 18040-2 zu orientieren. Förderfähig sind auch abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude.

Voraussetzungen

1. Der Wohnraum des Zuwendungsempfängers darf folgende Wohnflächen nicht überschreiten:

Haushaltsgröße / Wohnfläche

a) Mietwohnraum:
1 Person: 60 m²
2 Personen: 80 m²
jede weitere Person, die im Haushalt lebt 15 m²

b) Wohneigentum
aa) Eigentumswohnung
1 Person: 60 m²
2 Personen: 90 m²
jede weitere Person, die im Haushalt lebt 20 m²

bb) Eigenheim
bis 2 Personen: 110 m²
jede weitere Person, die im Haushalt lebt 20 m²

Im Einzelfall kann diese Wohnfläche überschritten werden, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn aufgrund der konkreten Mietzinsbedingungen mit vergleichsweise niedrigen Mieten bezogen auf den Quadratmeter die Anmietung von größerem Wohnraum auch mit
niedrigem Einkommen möglich ist oder ein Wechsel aus der derzeitigen Wohnung, deren Fläche über den Wohnflächengrenzen liegt, in eine Wohnung, deren Wohnfläche unter der Wohnflächengrenze liegt zu einem erheblich höheren Mietzins führen würde oder aufgrund der bestehenden Mobilitätseinschränkung die Anmietung einer Wohnung mit einer die festgelegten Grenzen übersteigenden Wohnfläche erforderlich ist.

2. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn der Zuwendungsempfänger oder ein in seinem Haushalt lebender Angehöriger voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität innerhalb des Wohnraums eingeschränkt ist. Die Einschränkung der Mobilität innerhalb des Wohnraums und der daher notwendige Bedarf der Wohnraumanpassung sind glaubhaft zu machen. Dies erfolgt durch Vorlage hierfür geeigneter Unterlagen wie Wohnungsmietvertrag, Wohnungs- oder Gebäudegrundriss, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die Zuerkennung von Pflegegraden, Verordnungen oder ähnlichem bei der beauftragten Stelle:

Beratungsstellen

Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis in:

Sozialverband VdK Sachsen e. V.
Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Internet: www.vdk.de/sachsen

Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Michelangelostraße 2
01217 Dresden
Telefon 0351 479350-0
Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig in:

Behindertenverband Leipzig e. V.
Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon 0341 3065120
Internet: www.le-online.de

Einzureichende Dokumente

Nachfolgend finden Sie zusammengefasst alle Unterlagen, die beim Sozialverband VdK Sachsen e. V. als beratende Stelle eingereicht werden müssen:

  • WRA-Zuwendungsantrag.pdf (2,91 MB, PDF-Datei)

    gesammelte Unterlagen zur Einreichung bei den Beratungsstellen Wohnraumumbau, Stand: 05.02.2024

Alle Hinweise zur Förderungen finden Sie auch auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter www.sab.sachsen.de

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Diese Seite stellt die bis jetzt am häufigsten gestellten Fragen vor und gibt eine kurze Erläuterung (FAQ). | weiter

Hinweise zur Abrechnung mit der Sächsischen Aufbaubank

Zur Auszahlung
1. Die Auszahlung der Zuwendung ist mit dem vorgegebenen, vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vordruck „Auszahlungsantrag" bei der SAB zu beantragen. Bis zum 30. November beantragte Auszahlungsbeträge werden bei Vorliegen aller Auszahlungsvoraussetzungen im laufenden Jahr ausgezahlt. Im Dezember beantragte Auszahlungen werden erst im Folgejahr ausgezahlt. Es sind max. zwei Auszahlungen möglich. Der Schlussauszahlungsantrag ist spätestens bis zu der für die Einreichung des Verwendungsnachweises vorgesehenen Frist zu stellen. Die anteilige Zuwendung kann mittels des Auszahlungsantrages für bereits erbrachte Leistungen auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen bei der Bewilligungsstelle abgerufen werden. Erfolgt der Abruf auf der Grundlage von unbezahlten Rechnungen wird die Auszahlung der anteiligen Zuwendung direkt an den Leistungserbringer (Rechnungsaussteller) vorgenommen. Der Auszahlungsantrag ist dementsprechend mit Angabe der Bankverbindung des Leistungserbringers (Rechnungsausstellers) zu stellen.

Zum Verwendungsnachweis
Zum Nachweis der zweckgerechten Verwendung der Zuwendung sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Der Verwendungsnachweis ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken in Abweichung von Nr. 6.1 ANBest-P zeitgleich mit der Beantragung der Schlussauszahlung bei der SAB einzureichen. Er besteht aus:
a) dem Sachbericht,
b) dem zahlenmäßigen Nachweis,
c) der Erklärung des Zuwendungsempfängers, dass die geförderte Maßnahme entsprechend der Bewilligung durchgeführt wurde.

Prüfungsrechte
1. Der Freistaat Sachsen, vertreten durch die zuständigen Dienststellen, der Rechnungshof des Freistaates Sachsen sowie die SAB oder eine von diesen beauftragte Stelle sind berechtigt, die bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendung beim Zuwendungsempfänger jederzeit zu prüfen. Prüfungsrechte nach den beigefügten Nebenbestimmungen bleiben unberührt. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, den prüfungsberechtigten Stellen Auskünfte über das geförderte Vorhaben zu erteilen, Einblick in die Geschäftsunterlagen zu gewähren und bei Vor-Ort-Überprüfungen den Zugang zu sämtlichen Geschäftsräumen zu ermöglichen.

Aktuelle Informationen - 10.08.2020

Wie die SAB informiert, werden die Bewilligungsbescheide ab sofort zentral von der Poststelle gedruckt und versendet, nicht mehr vom einzelnen Sachbearbeiter. Das soll die Bescheidübermittlung beschleunigen.

Dadurch können jedoch keine Auszahlungsunterlagen mehr mitgesendet werden. Diese können hier heruntergeladen werden:

Bitte beachten Sie auch das nachfolgende Hinweisblatt "Hinweise zum Bescheid Wohnraumanpassung und Tipps zur Auszahlung:

Schlagworte Wohnraum | Umbau | Barrierefreiheit | Richtlinie | Wohnraumanpassung | Förderung

VdK erhält Zuschlag

Auch 2020 bleibt der VdK Beratungsstelle für das Programm "Wohnraumanpassung" des Freistaates Sachsen. Anträge können wie gewohnt eingereicht werden.

Finanzierung
Bauplan mit Bleistift
Ab sofort können Mieter oder private Eigentümer bei der KfW-Förderbank wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort beantragen - über das Programm 455-B.

Barrierefreiheit
Blick in ein Badezimmer mit bodengleicher Dusche
Seit 1. Juli 2017 gilt in Sachsen die neue Förderrichtlinie Wohnraumanpassung. In den vergangenen 3 Monaten gingen beim Sozialverband VdK Sachsen, der die Fachstelle der Richtlinie für den Direktionsbereich Chemnitz betreut, 60 Anträge ein.

Stiftung
Logo der Stiftung Otto Perl
Wichtige Informationen zu den Leistungen und Angeboten der Otto Perl-Stiftung.
Barrierefreiheit
Symbolfoto: Eine Frau im Rollstuhl arbeitet an einem Notebook.
Barrieren im Internet können beim Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik gemeldet werden.
Aufgaben
Symbolfoto: Eine Frau im Rollstuhl am Fuß einer unüberwindbaren Treppe
Erklärung der vielfältigen Aufgabenstruktur der Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen, gefördert von der Otto-Perl-Stiftung.
Barrierefreiheit
Symbolfoto: Ein Mann mit einem Blindenstock sitzt auf einer Bank.
Neuigkeiten aus dem Bereich barrierefreies Bauen, Leben und Wohnen.
ÖPNV für alle
Rollstuhlfahrerin drückt die Türöffnungstaste an einer Bustür.
Michael Thriemer leitet das VdK-Projekt, das von der Landesdirektion Chemnitz gefördert wird, und bietet unter anderem auch Mobilitätstrainings an.

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