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Am 18. März 2013 hatte VdK-Landesgeschäftsführer Ralph Beckert die Möglichkeit, im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz zu den Anträgen der CDU- und FDP-Fraktionen als auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern" und "Budget für Arbeit" Stellung zu nehmen.
Der Sozialverband VdK Sachsen begrüßt, dass sich die Fraktionen in beiden Anträgen mit der Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung beschäftigen. Auf die schlechte Beschäftigungssituation behinderter Menschen weist der Sozialverband VdK seit vielen Jahren hin.
Zum Hintergrund
Die Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat sich von 2000 bis 2011 um 47 Prozent auf 16.430 erhöht.
Auf dem ersten Arbeitsmarkt sank im Zeitraum von 2005 bis 2011 die Zahl der Arbeitsuchenden um 43,6 Prozent. An dieser Entwicklung konnten die Menschen mit Behinderungen nicht in gleicher Weise teilnehmen. Hier blieb die Anzahl der arbeitsuchenden Menschen mit Behinderung relativ konstant. Im Jahr 2012 betrug damit die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 5,2 Prozent - im Vergleich zu lediglich 2 Prozent im Jahr 2007.
Ziel
Das Ziel für alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, sollte eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Die dauerhafte Beschäftigung in der WfbM sollte nicht mehr die Regel, sondern langfristig eine, nach wie vor notwendige, Ausnahme werden.
Die vollständige Stellungnahme des Sozialverband VdK Sachsen e.V. können Sie sich nachfolgend herunterladen:
Schlagworte WfbM | Stellungnahme | Sächsischer Landtag
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