Eine Frau mit braunen Locken sitz an einem Tisch und erklärt einer anderen Frau etwas. Auf dem Tisch liegen Kugelschreiber und weitere Gegenstände mit blauem VdK-Logo.
© VdK / Michael Finkenzeller

Kompetente Hilfe und Beratung

Wenn Sie sozialrechtliche Fragen haben, dann gilt unser Motto: „Wir sind an Ihrer Seite“.

Unsere Kompetenz in Zahlen

  • Wir haben
    27
    VdK-Beratungsstellen vor Ort
  • Wir vertreten mit
    14
    Jurist:innen unsere Mitglieder vor Sozialgerichten
  • Wir haben
    35
    Mio. €
    für Mitglieder erstritten

Fragen und Antworten zur Rechtsberatung

Wenn unsere Mitglieder eine Sozialrechtsberatung brauchen, dann finden sie diese in ihrer Nähe! 27 VdK-Kreisverbände bieten in ganz Rheinland-Pfalz Externer Link:Beratungsstellen vor Ort an. Und kommt es zu einem Streitfall, dann vertreten unsere VdK-Juristinnen und Juristen aus vier Externer Link:Rechtsschutzstellen die Interessen der Mitglieder vor den Sozialgerichten.

Gesetzliche Rentenversicherung

  • Versichertenstatus, Rente wegen Alters/Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten
  • Alterssicherung der Landwirte

Schwerbehindertenrecht

  • Feststellung einer Behinderung, Merkzeichen
  • Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Rehabilitationsrecht

  • medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Übergangsgeld und andere ergänzende Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Versichertenstatus, Leistungen (zum Beispiel Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge)
  • Landwirtschaftliche Krankenversicherung

Soziale Pflegeversicherung

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Leistungen

Private Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung soll den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein.

Arbeitslosenversicherung

  • Versichertenstatus, Arbeitslosengeld, Arbeitsförderung, Kurzarbeitergeld 

Bürgergeld (Grundsicherung für Erwerbsfähige)

  • Bürgergeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe

Sozialhilfe

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Anerkennung Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Heilbehandlungen, Leistungen, Besonderheiten bei landwirtschaftlicher Unfallversicherung

Soziales Entschädigungsrecht

  • Entschädigungsleistungen an Kriegsopfer, Soldaten, Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte
  • Kriegsopferfürsorge

Elterngeld 

  • Leistungshöhe, Anrechnung auf andere Leistungen

Kinderzuschlag

Künstlersozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung)

Landesblindengeld

Landespflegegeld

Ausnahmegenehmigungen für Menschen mit Behinderung

  • Parkerleichterungen, Befreiung von Sicherheitsgurt/Schutzhelm, Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde

Sie sind sich nicht sicher, ob wir Sie in Ihrer Angelegenheit beraten können? Dann wenden Sie sich doch direkt an uns.

Hier können Sie sich unser Beratungsangebot (Positivliste mit Verweis auf die jeweiligen Gesetze) als PDF-Datei anzeigen lassen: Herunterladen:Beratungsblatt (PDF, 534 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm).

Neumitglieder zahlen monatlich 8 Euro. Ist ein Mitglied noch kein vollständiges Jahr im VdK, so wird für die Inanspruchnahme von Leistungen des VdK - ab Vollmachterteilung - ein einmaliger Sonderbeitrag erhoben. Diesen können Sie bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle erfragen.

Gut zu wissen: Die Treue zum VdK lohnt sich! Je länger Sie Mitglied sind, desto geringer wird Ihr Mitgliedsbeitrag. 

Externer Link:Mehr Info

Erfolgsgeschichte

Mitglied werden