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Die Geschäftstellen der Kreisverbände finden Sie flächendeckend in Rheinland-Pfalz.
Hier gelangen Sie zu der für Sie zuständigen Kreisgeschäftsstelle.
Schlagworte Widerspruch | Kreisverbände
Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen möchten, können Sie dies zur Fristwahrung selbst innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich tun.
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