VdK-Kreisverbände in Rheinland-Pfalz

Die Geschäftstellen der Kreisverbände finden Sie flächendeckend in Rheinland-Pfalz.

Foto: Rheinland-Pfalz-Karte mit eingezeichneten Kreisgeschäftsstellen
© Werbeagentur Gaebler

Hier gelangen Sie zu der für Sie zuständigen Kreisgeschäftsstelle.

Schlagworte Widerspruch | Kreisverbände

Widerspruch selbst einreichen

Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen möchten, können Sie dies zur Fristwahrung selbst innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich tun.

Achten Sie dabei auf

  • eigenhändige Unterschrift
  • Ort und Datum
  • Angabe Ihrer Adresse
  • Angabe des Aktenzeichens der Behörde
  • Kopie des oder der Bescheide

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